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Miscellaneous / Verschiedenes » de.alt.fan.aldi » Oeffnen erlaubt
Oeffnen erlaubt [message #298573] Do, 06 Juli 2006 14:40
Sascha Wuestemann  
Hi,

vor ca. 1 1/4 Jahr hatte ich die "Medion ULTRA ATA/100 EXTERNE
FESTPLATTE" gekauft, die eine 250 GB IDE-Festplatte in einem per USB
anschliessbarem Plastikgehaeuse war.

Diese Platte ist nun kaputt. Bemerkt hatte ich es als beim Kopieren der
Vorgang nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Das konnte wiederholt
werden, auch nach neuem Einschalten.

Ich habe die Festplatte deshalb ausgebaut und an einem PC angeschlossen,
um mit Herstellertools den Zustand zu pruefen - Ergebnis, die Platte ist
hin, der Smartwert ist failed fuer Reallocated_Sector_Ct, darueber
hinaus ist die Dateistruktur bei juengeren Daten kaputt und kann nicht
mit chkdsk wieder repariert werden. Fazit: Die hidden sectors zum
transparenten Remappen von bad blocks sind ausgegangen, die Festplatte
produziert weiterhin bad blocks, daher nimmt der Schaden zu und deshalb
kann die Festplatte nicht mehr zum Speichern von Daten gebraucht werden.

Der Gewaehrleistungsgeber (2 Jahre) Aldi, wo ich den Kauf gemacht hatte,
verweisst mich an den Medionsupport. Der Medionsupport sagt mir, ich
haette alle Garantieansprueche an Medion durch das Oeffnen des Geraetes
verloren und bietet mir keinen Austausch an.

Mir ist wohl klar, dass ich beim Medion-Support in einen
Abwimmlungsversuch geraten bin, schliesslich moechte ich meinen
Gewaehrleistungsanspruch wahrnehmen, die jedoch reden von Garantie und
Garantieverlust.

Wenn ich nach (PC-) Geraetoeffnungen suche, werde ich wohl fuendig,
konnte aber nicht sicherstellen, wie das fuer meinen Fall gilt.
Quintessenz fuer PCs scheint zu sein, dass es Gerichtsurteile gab, die
das Absprechen von Ersatzleistungen durch das blosse Geraeteoeffnen fuer
PCs als nicht rechtens erklaeren, weiterhin soll es ein EU-Recht geben,
das gleichartig sein soll. - Kurz, da habe ich erhebliche
Rechtsunsicherheit zu verzeichnen, kann dies jemand aufhellen?

cu
Sascha
Re: Oeffnen erlaubt [message #298577 ] Do, 06 Juli 2006 14:58
Wolfgang Gerber  
Sascha Wuestemann schrieb:

<story<>

> das gleichartig sein soll. - Kurz, da habe ich erhebliche
> Rechtsunsicherheit zu verzeichnen, kann dies jemand aufhellen?

Warum fragst du das ausgerechnet in einer Gruppe in der es von
Möchtegernrechtsexperten wimmelt?

Warum gehst du nicht in eine Rechtsgruppe?

Oder zumindest in eine Fachgruppe für Festplatten. Da gibt es sicher
mehr "Austauschexperten" als in dieser ALDI-Gruppe.

Nur mal so als Tip.

Meine Meinung:

Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
Punkt.

Die Gewährleistung kann ALDI oder Medion _nicht_ ausschliessen.

Aber kannst _du_ nachweisen, daß der jetzige Schaden bereits bei
Übergabe (Verkaufsdatum) angelegt war?

Garantiert nicht. Somit hast du auf dem Rechtsweg keine Chance

Die 2 Jahre Gewährleistung, auf die du dich sicher beziehst, ist ein
Witz und Augenwischerei.

In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, daß der Fehler
nicht bei Übergabe da war. In den weiteren 18 Monaten muss du das
Gegenteil beweisen. (Beweislastumkehr)

Fazit: wer billig kauft zahlt öfter.

Ein seriöser Fachhandel wäre jetzt sicher kulanter.

Eine Chance besteht eventuell noch direkt über den Plattenhersteller.
Wende dich mit Seriennummer und deiner Beschreibung etc. an den
direkt.

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298579 ] Do, 06 Juli 2006 15:15
Emo  
Ich finde eigentlich das Discounter bei solchen Problemen viel kulanter sind als spezielle Fachgeschäfte. Mein MD96700 PDA Navi ist
mir aus der Hand gefallen und danach nur noch Schrott. Aldi hat mir trotzdem ein neues gegeben

"Wolfgang Gerber" <nichtfuerspam [at] gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:e8j1dl$n1p$1 [at] online.de...
>
> Sascha Wuestemann schrieb:
>
> <story<>
>
>> das gleichartig sein soll. - Kurz, da habe ich erhebliche
>> Rechtsunsicherheit zu verzeichnen, kann dies jemand aufhellen?
>
> Warum fragst du das ausgerechnet in einer Gruppe in der es von
> Möchtegernrechtsexperten wimmelt?
>
> Warum gehst du nicht in eine Rechtsgruppe?
>
> Oder zumindest in eine Fachgruppe für Festplatten. Da gibt es sicher
> mehr "Austauschexperten" als in dieser ALDI-Gruppe.
>
> Nur mal so als Tip.
>
> Meine Meinung:
>
> Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
> wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
> Punkt.
>
> Die Gewährleistung kann ALDI oder Medion _nicht_ ausschliessen.
>
> Aber kannst _du_ nachweisen, daß der jetzige Schaden bereits bei
> Übergabe (Verkaufsdatum) angelegt war?
>
> Garantiert nicht. Somit hast du auf dem Rechtsweg keine Chance
>
> Die 2 Jahre Gewährleistung, auf die du dich sicher beziehst, ist ein
> Witz und Augenwischerei.
>
> In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, daß der Fehler
> nicht bei Übergabe da war. In den weiteren 18 Monaten muss du das
> Gegenteil beweisen. (Beweislastumkehr)
>
> Fazit: wer billig kauft zahlt öfter.
>
> Ein seriöser Fachhandel wäre jetzt sicher kulanter.
>
> Eine Chance besteht eventuell noch direkt über den Plattenhersteller.
> Wende dich mit Seriennummer und deiner Beschreibung etc. an den
> direkt.
>
> Gruss Wolfgang
> --
> No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
> Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
> Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298580 ] Do, 06 Juli 2006 15:24
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Oeffnen erlaubt [message #298581 ] Do, 06 Juli 2006 15:25
Sascha Wuestemann  
Wolfgang Gerber <nichtfuerspam [at] gmx.de> schrieb:
> Meine Meinung:
>
> Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
> wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
> Punkt.
>

Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
unwirksam sein.

> Die Gewährleistung kann ALDI oder Medion _nicht_ ausschliessen.
>
> Aber kannst _du_ nachweisen, daß der jetzige Schaden bereits bei
> Übergabe (Verkaufsdatum) angelegt war?
>
> Garantiert nicht. Somit hast du auf dem Rechtsweg keine Chance

Das ist ein wichtiger Punkt, kann so pauschal aber nicht erklaert
werden. Da kommt es auf die Fallpruefung an.

>
> Die 2 Jahre Gewährleistung, auf die du dich sicher beziehst, ist ein
> Witz und Augenwischerei.
>
> In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, daß der Fehler
> nicht bei Übergabe da war. In den weiteren 18 Monaten muss du das
> Gegenteil beweisen. (Beweislastumkehr)
>

Genau das habe ich doch gemacht, naemlich beweise eingeholt, die ohne
Geraeteoeffnung nicht verfuegbar gewesen waeren.

> Fazit: wer billig kauft zahlt öfter.
>
> Ein seriöser Fachhandel wäre jetzt sicher kulanter.
>
> Eine Chance besteht eventuell noch direkt über den Plattenhersteller.
> Wende dich mit Seriennummer und deiner Beschreibung etc. an den
> direkt.

Habe ich schon, Western-Digital gibt 3 Jahre Herstellergarantie, die
fuer diese Festplatte aber an Medion abgetreten wurde - von WD kann ich
also nichts erwarten.

cu
Sascha
Re: Oeffnen erlaubt [message #298582 ] Do, 06 Juli 2006 15:26
c.p.kurzXSPAM  
Sascha Wuestemann schrieb:

> Wenn ich nach (PC-) Geraetoeffnungen suche, werde ich wohl fuendig,
> konnte aber nicht sicherstellen, wie das fuer meinen Fall gilt.
> Quintessenz fuer PCs scheint zu sein, dass es Gerichtsurteile gab, die
> das Absprechen von Ersatzleistungen durch das blosse Geraeteoeffnen fuer
> PCs als nicht rechtens erklaeren, weiterhin soll es ein EU-Recht geben,
> das gleichartig sein soll. - Kurz, da habe ich erhebliche
> Rechtsunsicherheit zu verzeichnen, kann dies jemand aufhellen?

Das bloße Öffnen eines Gerätes und das herausnehmen eines Standardmoduls wie
einer Festplatte ist mit Sicherheit nicht gewährleistungs oder garantieschädlich.
Da sich Medion aber nunmal auf diesen Standpunkt stellt, kannst Du nur mit
rechtlichen Mitteln versuchen weiterzukommen. Die etwas einfachere Variante
ist, Platte und Quittung an einen Bekannten weiterzugeben, damit der einen
neuen Versuch macht, ohne das Öffnen der Platte gegenüber Medion anzugeben.
Wenn das reklamierte Gerät bei denen schon mit einer Seriennummer in
irgendeinem EDV System steht, könnte es damit schwierig werden.



- Carsten
Re: Oeffnen erlaubt [message #298583 ] Do, 06 Juli 2006 15:28
Wolfgang Gerber  
Cetin Kilic schrieb:

> Ich finde eigentlich das Discounter bei solchen Problemen viel kulanter sind als spezielle Fachgeschäfte. Mein MD96700 PDA Navi ist
> mir aus der Hand gefallen und danach nur noch Schrott. Aldi hat mir trotzdem ein neues gegeben

Einzelfälle. Es gibt genug Gegenmeinungen

BTW: Würdest du bitte:

1: Deine Zeilenlänge auf ein lesbares Maß < 80 Zeichen einstellen

2: Keine sinnlosen Hintendranvollquotings produzieren


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298584 ] Do, 06 Juli 2006 15:36
Sascha Wuestemann  
Ulrich Gehauf <newsreader [at] a-cons.de> schrieb:
> Wenn du deine Gewährleistungsanspruch (Sachmängelhaftung) wahrnehmen willst
> (§434 BGB), dann mußt du Aldi nachweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf
> bestand, bzw. angelegt war (§475 f BGB).
>
> Da du aber etwas von "2 Jahre Garantie" erzählst, fällt das allerdings aus
> (§443 BGB).
>
> Also möchtest du dich auf die Garantie berufen. Und die ist in der
> Vertragsgestaltung relativ frei. Und wenn der Garantiegeber als
> Voraussetung für die Garantie ein "ungeöffnetes Gerät" vorraussetzt, dann
> erlischt dein Garantieanspruch damit.

Nein, ich befinde mich mit meinem Problem in dem Zeitraum der
Gewaehrleistungspflicht und genau die moechte ich wahrnehmen.

>
> Richtig. Weil ein PC defakto kein "abgeschlossenes Gerät" darstellt wie
> etwa ein Microwellenherd oder ein Fernseher, sondern konzeptbedingt ein
> offenes System ist, in welches verschiedene Komponenten nachgerüstet werden
> können (z.B. Soundkarte, TV-Karte, Modem, Speicher). Deshalb kann hier ein
> Öffnen des Gehäuses zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören und führt
> damint nicht zum Verlust der Garantie. Für eine externe USB-Platte gehört
> das Öffnen und Ausbauen des Datenträgers eher nicht zum bestimmungsgemäßen
> Gebrauch.

Es gibt leere Festplattengehaeuse zu kaufen, die vorgesehen sind,
Festplatten einzubauen genauso wie Festplattengehaeuse mit eingebauten
Festplatten. Das sehe ich analog zum PC. Ein externes
Festplattengehaeuse ist kein Komplettgeraet wie eine Microwelle, sondern
wie ein PC ein Gehaeuse um verschiedene Komponenten eingebaut zu
bekommen. Der bestimmungsmaessige Gebrauch von externen
Festplattengehaeusen ist der Natur nach nicht an eine bestimmte
Festplatte gebunden.
Deshalb sehe ich ein externes Festplattengehaeuse auch als kein
"abgeschlossenes Geraet" an, sondern als offenes System, daher ist mein
Rechtsempfinden so, dass ich durch das blosse Oeffnen des Gehaeuses
weder meinen Gewaehrleistungs- noch den Garantieanspruchanspruch
verliere. Zudem ist die Festplatte nach Ausbau Bestimmungsgemaess
gebraucht worden um die notwendigen Beweismittel einholen zu koennen,
die ich brauche, um meiner Pflicht der Einbringung von Beweismitteln
nachkommen zu koennen.

cu
Sascha
Re: Oeffnen erlaubt [message #298585 ] Do, 06 Juli 2006 15:41
Wolfgang Gerber  
Sascha Wuestemann schrieb:

<--->

> Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
> rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
> ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
> unwirksam sein.

Du kennst den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht!

Die Garantiebedingungen legt die Firma fest. So wie sie will.

Was du meinst, ist die Gewährlesitung. Da gilt das Gesetz. Und oft von
Firmen gemachte Ausschlüsse zählen eben nicht.

> > Die Gewährleistung kann ALDI oder Medion _nicht_ ausschliessen.
> >
> > Aber kannst _du_ nachweisen, daß der jetzige Schaden bereits bei
> > Übergabe (Verkaufsdatum) angelegt war?
> >
> > Garantiert nicht. Somit hast du auf dem Rechtsweg keine Chance
>
> Das ist ein wichtiger Punkt, kann so pauschal aber nicht erklaert
> werden.

Doch - es ist sogar eindeutig!

>Da kommt es auf die Fallpruefung an.

Nein - da gibt es nichts zu prüfen.

Immer diese halbwissenden Möchtegernexperten hier!

> > Die 2 Jahre Gewährleistung, auf die du dich sicher beziehst, ist ein
> > Witz und Augenwischerei.
> >
> > In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, daß der Fehler
> > nicht bei Übergabe da war. In den weiteren 18 Monaten muss du das
> > Gegenteil beweisen. (Beweislastumkehr)
> >
>
> Genau das habe ich doch gemacht, naemlich beweise eingeholt, die ohne
> Geraeteoeffnung nicht verfuegbar gewesen waeren.

LOL - Deine "Beweise" interessieren niemanden! Weil es keine sind. Du
bist schon reichlich anmassend.

Du behauptest anhand deiner Diagnose einen Defekt gefunden zu haben.
Na und? Wie willst du beweisen, daß der von Anfang an latent angelegt
war? Das kannst _du_ überhaupt nicht. Wahrscheinlich nicht mal ein
Gutachter. Und den bräuchtest du.

Eine Chance hättest du wenn das Gerät als tausendfach defekt überall
zur Diskussion stehen würde. Dann könntest du dich eventuell auf einen
bekannten Serienfehler berufen.

> > Fazit: wer billig kauft zahlt öfter.
> >
> > Ein seriöser Fachhandel wäre jetzt sicher kulanter.
> >
> > Eine Chance besteht eventuell noch direkt über den Plattenhersteller.
> > Wende dich mit Seriennummer und deiner Beschreibung etc. an den
> > direkt.
>
> Habe ich schon, Western-Digital gibt 3 Jahre Herstellergarantie, die
> fuer diese Festplatte aber an Medion abgetreten wurde - von WD kann ich
> also nichts erwarten.

Dann eben Pech gehabt. Schreib nochmal an WD - die sind sonst sehr
kulant. Bzw. waren es bei mir auch auf dem Direktweg.

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298586 ] Do, 06 Juli 2006 15:42
Otto Adam  
Sascha Wuestemann schrieb:

> Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
> rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
> ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
> unwirksam sein.

Da wird oft Garantie und Gewaehrleistung durcheinandergewirbelt.

Wenn der Hersteller oder Zusammenschrauber (Medion) Garantie gibt, dann
ist das freiwillig und die koennen Ihre Bedingungen relativ frei
definieren. Wenn die reinschreiben, dass man das nicht aufmachen darf,
dann ist das so.

Gewaehrleistung hast Du vom Haendler zu erwarten oder erstreiten. Da ist
gesetzlich vieles geregelt. Allerdings muss der Schaden dann schon beim
Kauf bestanden haben. Wird sich nicht lohnen Sachverstaendige, die das
beweisen koennten zu bezahlen.

Also: Wenn Medion nicht kulant ist, musst Du es als Lehrgeld verbuchen
und naechstes mal die finger von den Schrauben lassen.
Oder nocheinmal bei Aldi probieren. Vielleicht kannst Du irgendwas
erreichen. Geht dort vielleicht besser als bei Medion.

mfg
otto
Re: Oeffnen erlaubt [message #298587 ] Do, 06 Juli 2006 15:45
do.not.deliver  
Sascha Wuestemann schrieb:
> Wolfgang Gerber <nichtfuerspam [at] gmx.de> schrieb:
>> Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
>> wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
>> Punkt.
>
> Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
> rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
> ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
> unwirksam sein.

_Garantie_ ist eine absolut freiwillige Leistung des Händlers, er kann
sie also auch beliebig einschränken.

2 Jahre _Gewährleistung_ ist gesetzlich verankert. Dabei liegt in den
ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler danach beim Kunden.

>> Die Gewährleistung kann ALDI oder Medion _nicht_ ausschliessen.
>>
>> Aber kannst _du_ nachweisen, daß der jetzige Schaden bereits bei
>> Übergabe (Verkaufsdatum) angelegt war?
>>
>> Garantiert nicht. Somit hast du auf dem Rechtsweg keine Chance
>
> Das ist ein wichtiger Punkt, kann so pauschal aber nicht erklaert
> werden. Da kommt es auf die Fallpruefung an.
>
>> In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, daß der Fehler
>> nicht bei Übergabe da war. In den weiteren 18 Monaten muss du das
>> Gegenteil beweisen. (Beweislastumkehr)
>
> Genau das habe ich doch gemacht, naemlich beweise eingeholt, die ohne
> Geraeteoeffnung nicht verfuegbar gewesen waeren.

Und wie beweisen deine Ergebnisse, das der Mangel schon beim Kauf vorlag
und nicht z.B. beim Betrieb mit zu hohen Temperaturen entstanden ist?

Gruß, Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"

http://www.florian-Janssen.de
Re: Oeffnen erlaubt [message #298588 ] Do, 06 Juli 2006 15:55
do.not.deliver  
Sascha Wuestemann schrieb:
> Ulrich Gehauf <newsreader [at] a-cons.de> schrieb:
>> Also möchtest du dich auf die Garantie berufen. Und die ist in der
>> Vertragsgestaltung relativ frei. Und wenn der Garantiegeber als
>> Voraussetung für die Garantie ein "ungeöffnetes Gerät" vorraussetzt, dann
>> erlischt dein Garantieanspruch damit.
>
> Nein, ich befinde mich mit meinem Problem in dem Zeitraum der
> Gewaehrleistungspflicht und genau die moechte ich wahrnehmen.
>
>> Richtig. Weil ein PC defakto kein "abgeschlossenes Gerät" darstellt wie
>> etwa ein Microwellenherd oder ein Fernseher, sondern konzeptbedingt ein
>> offenes System ist, in welches verschiedene Komponenten nachgerüstet werden
>> können (z.B. Soundkarte, TV-Karte, Modem, Speicher). Deshalb kann hier ein
>> Öffnen des Gehäuses zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehören und führt
>> damint nicht zum Verlust der Garantie. Für eine externe USB-Platte gehört
>> das Öffnen und Ausbauen des Datenträgers eher nicht zum bestimmungsgemäßen
>> Gebrauch.
>
> Es gibt leere Festplattengehaeuse zu kaufen, die vorgesehen sind,
> Festplatten einzubauen genauso wie Festplattengehaeuse mit eingebauten
> Festplatten. Das sehe ich analog zum PC. Ein externes
> Festplattengehaeuse ist kein Komplettgeraet wie eine Microwelle, sondern
> wie ein PC ein Gehaeuse um verschiedene Komponenten eingebaut zu
> bekommen. Der bestimmungsmaessige Gebrauch von externen
> Festplattengehaeusen ist der Natur nach nicht an eine bestimmte
> Festplatte gebunden.
Du hast aber keine Festplattengehäuse gekauft, sonder eine exteren
Festplatte.
Medion hätte auch den Stecker von USB zu IDE dran löten können. Dann
hättest du dich ja auch nicht beschweren können.

> Deshalb sehe ich ein externes Festplattengehaeuse auch als kein
> "abgeschlossenes Geraet" an, sondern als offenes System, daher ist mein
> Rechtsempfinden so, dass ich durch das blosse Oeffnen des Gehaeuses
> weder meinen Gewaehrleistungs- noch den Garantieanspruchanspruch
> verliere.
Ich nehme mal stark an, das du zum Öffnen ein Siegel zerstört hast,
richtig, und wenn sie in die Garantiebedingungen schreiben, "nur mit
unbeschädigtem Siegel" oder "nur ungeöffnet", dann ist das so.

Unterschied Garantie und Gewährleistung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Falls es kein Siegel gab: Spiel einfach Hase und schicke es einfach ein.

> Zudem ist die Festplatte nach Ausbau Bestimmungsgemaess
> gebraucht worden um die notwendigen Beweismittel einholen zu koennen,
> die ich brauche, um meiner Pflicht der Einbringung von Beweismitteln
> nachkommen zu koennen.
Welche Beweise?

Gruß, Florian
--
"Schlaf? - ist das nicht dieser halbherzige Koffeinersatz?"

http://www.florian-Janssen.de
Re: Oeffnen erlaubt [message #298590 ] Do, 06 Juli 2006 16:21
Wolfgang Gerber  
Sascha Wuestemann schrieb:

> > Also möchtest du dich auf die Garantie berufen. Und die ist in der
> > Vertragsgestaltung relativ frei. Und wenn der Garantiegeber als
> > Voraussetung für die Garantie ein "ungeöffnetes Gerät" vorraussetzt, dann
> > erlischt dein Garantieanspruch damit.
>
> Nein, ich befinde mich mit meinem Problem in dem Zeitraum der
> Gewaehrleistungspflicht und genau die moechte ich wahrnehmen.

sag mal - willst du es nicht begreifen? Wie oft muss man es dir
eigentlich noch erklären? Wie viele Leute sollen dir noch klarmachen?

<kopfschüttel>


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298593 ] Do, 06 Juli 2006 16:32
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Oeffnen erlaubt [message #298631 ] Do, 06 Juli 2006 19:04
mueller08150  
Sascha Wuestemann <neues [at] killerhippy.de> schrieb:


>Ich habe die Festplatte deshalb ausgebaut und an einem PC angeschlossen,
>um mit Herstellertools den Zustand zu pruefen - Ergebnis, die Platte ist
>hin, der Smartwert ist failed fuer Reallocated_Sector_Ct, darueber
>hinaus ist die Dateistruktur bei juengeren Daten kaputt und kann nicht
>mit chkdsk wieder repariert werden.

Schau doch mal beim Festplattenhersteller auf der Homepage nach. Die
meisten Hersteller geben mehr als zwei Jahre Garantie. Eventuell
bekommst Du dort die Platte getauscht.

Gruß Fritzchen
Re: Oeffnen erlaubt [message #298655 ] Do, 06 Juli 2006 20:33
svenwantsnospam  
Wolfgang Gerber schrieb:

> Immer diese halbwissenden Möchtegernexperten hier!

Gut, dass wir dich Klugscheisser haben.


> LOL - Deine "Beweise" interessieren niemanden! Weil es keine sind. Du
> bist schon reichlich anmassend.

Anmassend ist hier im Augenblick nur einer ...

Bye
Sven
Re: Oeffnen erlaubt [message #298656 ] Do, 06 Juli 2006 20:40
usenet-01-2006  
Fritz Müller schrieb:

> Schau doch mal beim Festplattenhersteller auf der Homepage nach. Die
> meisten Hersteller geben mehr als zwei Jahre Garantie.

Für OEM-Geräte?
Re: Oeffnen erlaubt [message #298667 ] Do, 06 Juli 2006 22:12
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Oeffnen erlaubt [message #298668 ] Do, 06 Juli 2006 22:12
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Oeffnen erlaubt [message #298682 ] Fr, 07 Juli 2006 00:12
Leonard Orb  
Jens M=FCller:

>>meisten Hersteller geben mehr als zwei Jahre Garantie.
>=20
>=20
> F=FCr OEM-Ger=E4te?

Ich kann nichts zu den "meisten Herstellern" sagen, aber bei Maxtor z.B. =
isses=20
scheinbar egal, wo die Platte den Konzern verlassen hat und an wen. Von d=
enen=20
hab' ich vor einem knappen Jahr eine Ersatzplatte f=FCr eine ausgefallene=
aus=20
einem Komplettrechner bekommen. Das lief trotz laufender Gew=E4hrleistung=
am=20
PC-H=E4ndler vorbei und war dadurch schneller, billiger und einfacher. (N=
ebenbei:=20
Maxtor ist Dreck. Extrem temperaturempfindlich, im Gegensatz zu Seagate u=
nd Hitachi)

WD mag vielleicht auch Spezialserien f=FCr VARs auflegen, aber es ist dur=
chaus=20
denkbar, da=DF Deine Platte aus einer ganz normalen Charge stammte und Du=
sie =FCber=20
einen daf=FCr vorgesehenen Prozess direkt bei WD reklamieren kannst. Bei =
Maxtor=20
jedenfalls lief das =FCber die Website www.maxtor.com, das Packerl aus Pl=
atte und=20
einem Pr=FCfbericht, den eine DOS-Software von Maxtor erstellte, habe ich=
nach=20
Irland geschickt und keine vier Wochen sp=E4ter war Ersatz da.

Leo
Re: Oeffnen erlaubt [message #298695 ] Fr, 07 Juli 2006 08:16
Markus Fuenfrocken  
Sascha Wuestemann schrieb:
[Festplatte kaputt]

Mögliche sinnvolle Weiterverwendung:

http://www.afrotechmods.com/cheap/hdspeakers/hdspeakers.htm

;) und SCNR,
Markus
Re: Oeffnen erlaubt [message #298738 ] Fr, 07 Juli 2006 16:04
Alex Regh  
Moin!

On Thu, 6 Jul 2006 16:32:22 +0200, Ulrich Gehauf wrote:

>Dein Öffnen war nix weiter als der Versuch, die Sache selber zu reparieren,
>was bei gängiger Rechtssprechung, sofern von Laien (also keine Fachkraft)
>durchgeführt, zum Erlöschen der Garantie führt.

Ehmmm ... wenn ich beim Auto die Motorhaube öffne, um zu sehen, woher es
qualmt, dann ist das gleich ein Reperaturversuch? Oder wo genau hast du
gelesen, daß es sich um eine versuchte Reperatur handelte? Der OP schrieb nur
davon, daß er die FP geteste habe, und das ist was anderes. Jedenfalls für die
meisten ....

Alex


--
If you don't go over the top,
you can't see what's on the other side.
--- Jim Steinman ---

Alex' Assorted Homepages: www.alexsite.de
Re: Oeffnen erlaubt [message #298745 ] Fr, 07 Juli 2006 16:57
Gert Link  
von Alex Regh bekam ich zu lesen:

> Ehmmm ... wenn ich beim Auto die Motorhaube öffne, um zu sehen, woher es
> qualmt, dann ist das gleich ein Reperaturversuch?

Der Op hat, um bei deinem Vergleich zu bleiben, nicht die Motorhaube
geöffnet, sondern den Zylinderkopf abgenommen, um zu sehen, wie die
Kolben laufen ...

Gert
Re: Oeffnen erlaubt [message #298767 ] Fr, 07 Juli 2006 23:31
Andreas Erber  
Ulrich Gehauf wrote:

>
> Dein Öffnen war nix weiter als der Versuch, die Sache selber zu
> reparieren, was bei gängiger Rechtssprechung, sofern von Laien (also
> keine Fachkraft) durchgeführt, zum Erlöschen der Garantie führt.

Wie definiert sich denn Fachkraft? Ist man als ausgebildeter Elektroniker in
diesem Fall Fachkraft, oder ist nur jemand Fachkraft den das Unternehmen
dafür hält?

LG Andy
Re: Oeffnen erlaubt [message #298768 ] Fr, 07 Juli 2006 23:34
Andreas Erber  
Sascha Wuestemann wrote:

[Gewärleistungsverlust? durch USB Gehäuse aufgemacht]

Schraub die Platte wieder rein, erzähl Medion nichts davon dass sie jemals
offen war und versuchs nochmal.

LG Andy
Re: Oeffnen erlaubt [message #298812 ] Sa, 08 Juli 2006 17:46
mydevicenull  
> Wie definiert sich denn Fachkraft?
Das definiert sich im Falle eines Falles letztlich vor Gericht. Und da ist
beweispflichtig derjenige, der was vom anderen will.
Re: Oeffnen erlaubt [message #298955 ] Di, 11 Juli 2006 00:57
Sascha Wuestemann  
Markus Fuenfrocken <markus [at] fuenfrocken.de> schrieb:
> Sascha Wuestemann schrieb:
> [Festplatte kaputt]
>
> Mögliche sinnvolle Weiterverwendung:
>
> http://www.afrotechmods.com/cheap/hdspeakers/hdspeakers.htm
>
> ;) und SCNR,
> Markus

5 Plus-Punkte!

:-)

cu
Sascha
Re: Oeffnen erlaubt [message #299038 ] Mi, 12 Juli 2006 08:51
Justus Curious  
Cetin Kilic wrote:
> Ich finde eigentlich das Discounter bei solchen Problemen viel kulanter sind als spezielle Fachgeschäfte. Mein MD96700 PDA Navi ist
> mir aus der Hand gefallen und danach nur noch Schrott. Aldi hat mir trotzdem ein neues gegeben

Das ist mit Sicherheit kein Aldi in einer Großstadt und insbesondere
keiner in Berlin Mitte-Tiergarten, da kannste dein Geld abliefern und
gut is.

Justus (der Aldihasser)
Re: Oeffnen erlaubt [message #299039 ] Mi, 12 Juli 2006 08:54
Justus Curious  
Sascha Wuestemann wrote:
> Wolfgang Gerber <nichtfuerspam [at] gmx.de> schrieb:
>
>>Meine Meinung:
>>
>>Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
>>wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
>>Punkt.
>>
>
>
> Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
> rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
> ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
> unwirksam sein.
>


> Habe ich schon, Western-Digital gibt 3 Jahre Herstellergarantie, die
> fuer diese Festplatte aber an Medion abgetreten wurde - von WD kann ich
> also nichts erwarten.
>
> cu
> Sascha
>
Geh zur Verbraucherzentrale, die kennen das Problem und können notfalls
auch helfen.

Justus
Re: Oeffnen erlaubt [message #299043 ] Mi, 12 Juli 2006 10:03
Notifier Deamon  
Post removed (X-No-Archive: yes)
Re: Oeffnen erlaubt [message #299062 ] Mi, 12 Juli 2006 13:57
Justus Curious  
Konrad Wilhelm wrote:
> On Wed, 12 Jul 2006 08:54:05 +0200, Justus Curious <justus [at] nospam.tw>
> wrote:
>
>
>>Geh zur Verbraucherzentrale, die kennen das Problem und können notfalls
>>auch helfen.
>>
>
> Zumindest wenn du bereit bist ordentlich was abzudrücken. Von der
> Verbraucherberatung erfährst du mittlerweile nicht mal mehr die
> Uhrzeit kostenlos.
>
> Warum soll man schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen?
>
> k.

Nun ja im Prinzip hast du natürlich recht, wenn der Artikel nur 5 Euro
wert ist lohnt sich das vermutlich nicht, aber bei einer Festplatte?

Justus
Re: Oeffnen erlaubt [message #300658 ] Mi, 12 Juli 2006 21:59
Sascha Wuestemann  
Justus Curious <justus [at] nospam.tw> schrieb:
> Sascha Wuestemann wrote:
>> Wolfgang Gerber <nichtfuerspam [at] gmx.de> schrieb:
>>
>>>Meine Meinung:
>>>
>>>Die Garantiebedingungen kann ALDI oder Medion bestimmen wie sie
>>>wollen. Wenn da drin steht "Öffnen vrboten" dann ist es eben so.
>>>Punkt.
>>
>> Darueber habe ich gelesen, dass das zwar gerne gemacht wird, aber nicht
>> rechtens sein muss, z. B. soll in der Garantiebeschreibung der Hinweis
>> ueber den Garantieverlust bei Oeffnen des Geraetes (PC) schlicht
>> unwirksam sein.
>
>> Habe ich schon, Western-Digital gibt 3 Jahre Herstellergarantie, die
>> fuer diese Festplatte aber an Medion abgetreten wurde - von WD kann ich
>> also nichts erwarten.
>>
> Geh zur Verbraucherzentrale, die kennen das Problem und können notfalls
> auch helfen.

Hi Justus, das ist ein guter Tip, auf den ich noch nicht gekommen bin,
danke!

cu
Sascha
Re: Oeffnen erlaubt [message #300747 ] Do, 13 Juli 2006 15:04
Sascha Wuestemann  
Sascha Wuestemann <neues [at] killerhippy.de> schrieb:
> Justus Curious <justus [at] nospam.tw> schrieb:
>> Geh zur Verbraucherzentrale, die kennen das Problem und können notfalls
>> auch helfen.
>
> Hi Justus, das ist ein guter Tip, auf den ich noch nicht gekommen bin,
> danke!

Emailberatung 20 Euro ohne Erfolgsgarantie? Nee, das ist mir zu teuer,
da bleibe ich lieber Exkunde bei Medion und habe (aufgeschraubt und in
Kunstharz gegossen) einen hybschen Briefbeschwerer mehr...

cu
Sascha
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