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Miscellaneous / Verschiedenes » de.alt.fan.aldi » Einwegpfandflaschenautomat bei Penny
| Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #293511] |
Fr, 30 Juni 2006 10:24 |
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Hallo,
endlich gibt es bei unserem Penny einen Rückgabeautomat für
Einwegpfandflaschen. Daß er manche Flaschen nicht beim ersten Mal
erkennt, sondern erst beim erneuten einschieben, ist ja noch zu
verkraften. Nicht akzeptabel finde ich jedoch den Hinweis daß der Bon
nur am selben Tag eingelöst werden kann.
Der Automat steht am Eingang, wenn ich dann z.B. nach dem Einkauf beim
Bezahlen vergesse daß ich irgendwo einen Bon in der Tasche habe, und ihn
dann erst 2 Tage später einlösen will, dann soll wohl das Geld futsch
sein?
Beim einem anderen Unternehmen der REWE, bei MiniMal, funktioniert das
besser. Dort habe ich schon öfter einen vergessenen Bon für die Rückgabe
von Mehrwegpfandflaschen auch nach einer Woche noch einlösen können.
Ist das was Penny verlangt überhaupt gesetzlich zulässig? Ich weiß jetzt
schon daß ich irgendwann einen gewaltigen Krach mit denen bekomme falls
ich mal das Einlösen am selben Tag vergesse und man sich am nächsten Tag
stur stellen sollte.
Gruß Ingo
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #293583 ] |
Fr, 30 Juni 2006 12:15 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #293587 ] |
Fr, 30 Juni 2006 12:45 |
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On Fri, 30 Jun 2006 11:25:58 +0200, Ingo Baum
<ingobaum3 [at] usenet.arcornews.de> wrote:
ich denke, das ist nicht zulässig, daß der Bon noch am selben Tag
enigelöst werden muß. Ich denke, daß hat eher "buchhalterische" Gründe
bei denen, damit die die Abrechnung besser hinbekommen wenn das Teil
gelehrt wird.
Was mich eher nervt: Das Finale-Cola von denen hat vielleicht blöde
Flaschen. Stehen die länger als 1 Monat leer rum, dann werden die so
dreieckig und der Automat nimmt sie nicht mehr. Dann halt an der Kasse
abgeben.
Alex
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295776 ] |
Fr, 30 Juni 2006 20:48 |
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Ingo Baum <ingobaum3 [at] usenet.arcornews.de> wrote:
> Ist das was Penny verlangt überhaupt gesetzlich zulässig? Ich weiß jetzt
> schon daß ich irgendwann einen gewaltigen Krach mit denen bekomme falls
> ich mal das Einlösen am selben Tag vergesse und man sich am nächsten Tag
> stur stellen sollte.
Warum sollte das unzulässig sein?
Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
später auszahlen lassen?
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
|
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295779 ] |
Fr, 30 Juni 2006 21:21 |
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Am Fri, 30 Jun 2006 20:48:04 +0200 schrieb Volker "Darkon" Riehl:
> Ingo Baum <ingobaum3 [at] usenet.arcornews.de> wrote:
>
>> Ist das was Penny verlangt überhaupt gesetzlich zulässig? Ich weiß jetzt
>> schon daß ich irgendwann einen gewaltigen Krach mit denen bekomme falls
>> ich mal das Einlösen am selben Tag vergesse und man sich am nächsten Tag
>> stur stellen sollte.
>
> Warum sollte das unzulässig sein?
Überleg einfach mal.
> Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
> später auszahlen lassen?
Ist doch togal, denn mit Automaten hat das IMO nichts zu tun. Mir ist es
auch schon einmal passiert, dass ich bei real,- Leergut abgegeben habe (so
bei richtigen Menschen) und den Pfandbon bei der Bezahlung meines an die
Rückgabe angeschlossenen Einkaufes einfach vergessen habe. Er wurde dann
aber gut zwei Wochen später anstandslos akzeptiert. Hättest Du die
Verweigerung der Verrechnung desselben etwa befürwortet?
-nil
--
Die Chicken Mc Nuggets wurden laut damaliger McPress von einem belgischen
Gourmet - Koch kreiert. Es war sicher nicht einfach jeglichen Hühnergeschmack
raus zu bekommen.
Hartmut 'Hardy' Schiszler in <btlsq6.2uo.1 [at] ID-82801.user.dfncis.de>
|
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|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295781 ] |
Fr, 30 Juni 2006 21:27 |
|
Volker "Darkon" Riehl schrieb:
>Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
>später auszahlen lassen?
Du redest Stuß. Vor den Automaten bekamst du bei der Abgabe direkt
Bargeld oder direkten Abzug von dem Einkauf. Der Automat gibt jedoch
kein Bargeld her, sondern einen Gutschein den man nur an anderer Stelle
einlösen kann, indem man vorher den ganzen Laden durchqueren und an der
Kasse warten muß.
Und wenn du das Einlösen nicht am selben Tag machst weil es durch
verschiedene mögliche Umstände versäumt wird, dann darf dich der Laden
um das Pfand betrügen indem er am nächsten Tag den Gutschein nicht mehr
einlöst? Kann ich mir einfach nicht vorstellen daß das korrekt ist und
daß hier Eintagsgutscheine akzeptabel sein sollen. Und ich werde das,
falls ich mal dadurch benachteiligt werden sollte, mit allen
Rechtsmitteln durchfechten.
Gruß Ingo
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295782 ] |
Fr, 30 Juni 2006 21:33 |
|
darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Warum sollte das unzulässig sein?
Weil Gutscheine - und nichts anderes ist der "Pfandbon" - nicht
verfallen dürfen (vereinfacht gesagt).
|
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295785 ] |
Fr, 30 Juni 2006 21:57 |
|
von Ingo Baum bekam ich zu lesen:
> Du redest Stuß. Vor den Automaten bekamst du bei der Abgabe direkt
> Bargeld oder direkten Abzug von dem Einkauf. Der Automat gibt jedoch
> kein Bargeld her, sondern einen Gutschein den man nur an anderer Stelle
> einlösen kann, indem man vorher den ganzen Laden durchqueren und an der
> Kasse warten muß.
ja, vor den Automaten musste man selbstverständlich den Laden nicht
duchqueren und an der Kasse warten. Das waren halt noch Zeiten, nicht?
;-)
Gert
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295787 ] |
Fr, 30 Juni 2006 22:20 |
|
Gert Link schrieb:
>ja, vor den Automaten musste man selbstverständlich den Laden nicht
>duchqueren und an der Kasse warten. Das waren halt noch Zeiten, nicht?
Ja, da konnte man direkt vom Eingang aus an die Kasse gehen und sich
vordrängen da man keinen Einkauf machte. Da wurden die Flaschen
abgezählt und Bargeld ausbezahlt. Habe ich zwar nie gemacht aber bei
anderen beobachtet.
Was mich an der ganzen (von mir im Ursprungsposting beschriebenen) Sache
stört, ist die Tatsache daß der Laden das bezahlte Pfand wohl erstmal
grundsätzlich als sein Eigentum ansieht. Und wenn ich mein Eigentum
wiederhaben will dann legt man mir erstmal eine Hindernisstrecke in den
Weg, und will mich auch noch betrügen wenn ich ein willkürlich
angesetztes Zeitlimit (am selben Tag) nicht einhalte.
Gruß Ingo
|
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295834 ] |
Sa, 01 Juli 2006 21:25 |
|
Christian Koch <chris_newsgroup [at] yahoo.de> wrote:
> Weil Gutscheine - und nichts anderes ist der "Pfandbon" - nicht
> verfallen dürfen (vereinfacht gesagt).
Sorry, aber ein Pfandbon ist KEIN Gutschein.
Ein Gutschein wird vom Kunden gekauft, und so stark wie du es
vereinfacht hast ist es schlichtweg falsch, denn ein Gutschein kann sehr
wohl zeitlich beschränkt sein.
Der Pfandbon ist aber nur ein Zettel der der Verrechnung des Pfandes
dient und somit etwas komplett anderes.
Schon zu meiner Lehrzeit (Mitte der Achtziger) waren die Pfandbons
(damals noch von Angestellten ausgestellt) offiziell nur am Tag ihrer
Ausstellung gültig. Das ist also nix neues und kein Grund sich hier
gleich mit Verbraucherschutz etc. zu ereifern.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
|
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|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295842 ] |
Sa, 01 Juli 2006 23:09 |
|
darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Sorry, aber ein Pfandbon ist KEIN Gutschein.
Dem Grunde nach schon.
>Ein Gutschein wird vom Kunden gekauft, und so stark wie du es
>vereinfacht hast ist es schlichtweg falsch, denn ein Gutschein kann sehr
>wohl zeitlich beschränkt sein.
Sicher kann er zeitlich beschränkt sein. Er muss dann nach Ablauf der
Frist aber wieder zurückgetauscht werden können - in Geld.
Abgezogen werden darf der entgangene Gewinn der bei Inanspruchnahme
des Gutscheines realisiert worden wäre.
>Schon zu meiner Lehrzeit (Mitte der Achtziger) waren die Pfandbons
>(damals noch von Angestellten ausgestellt) offiziell nur am Tag ihrer
>Ausstellung gültig. Das ist also nix neues und kein Grund sich hier
>gleich mit Verbraucherschutz etc. zu ereifern.
Das ist - jedenfalls heutzutage - klar und eindeutig rechtswidrig.
Und wenn irgendjemand hier Verbraucherrechte klar zu unterlaufen
versucht ist das sehr wohl ein Grund nach Verbraucherschutz zu rufen.
Du kannst ganz sicher sein: Ein Laden der die Einlösung so eines
Pfandbons einen Tag nach der Erstellung verweigern würde, würde vor
Gericht gründlich baden gehen.
Eigentlich aber ist das Theorie: Seriöse Händler und Ketten handeln
nicht so.
|
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295843 ] |
Sa, 01 Juli 2006 23:13 |
|
Volker "Darkon" Riehl wrote:
>
>Schon zu meiner Lehrzeit (Mitte der Achtziger) waren die Pfandbons
>(damals noch von Angestellten ausgestellt) offiziell nur am Tag ihrer
>Ausstellung gültig. Das ist also nix neues und kein Grund sich hier
>gleich mit Verbraucherschutz etc. zu ereifern.
Und weil das IYO schon immer so war und sich wegen der paar Pfennige noch
keiner ernshaft beschwert hat ist das rechtens?
Bye
woffi
--
Der maximal erreichbare Abbildungsmaßstab ändert sich
in komplizierter Weise nach einer leicht zu merkenden
Näherungs formel, die ich leider immer wieder vergesse.
- Olaf Ulrich in de.rec.fotografie
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295844 ] |
Sa, 01 Juli 2006 23:11 |
|
Ingo Baum wrote:
>Ja, da konnte man direkt vom Eingang aus an die Kasse gehen und sich
>vordrängen da man keinen Einkauf machte. Da wurden die Flaschen
>abgezählt und Bargeld ausbezahlt. Habe ich zwar nie gemacht aber bei
>anderen beobachtet.
Normaler dürfte allerdings der Fall sein, dass man seine Zeit nicht
gestohlen hat und eben nicht *nur* wegen des Leerguts zum Laden fährt.
Bye
woffi
--
Der Mensch - ein Exempel der beispiellosen
Geduld der Natur.
- Christian Morgenstern
|
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|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295845 ] |
Sa, 01 Juli 2006 23:10 |
|
Volker "Darkon" Riehl wrote:
>
>Warum sollte das unzulässig sein?
Weil ich den Pfand bezahlt habe und ein Recht darauf, ihn zurück zu
bekommen? Woraus leitest Du das Recht den Händlers ab, diesen Anspruch
willkürlich einzuschränken?
>Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
>später auszahlen lassen?
Da hätte der Händler genaus so wenig das Recht gehabt, diese zu verbieten.
Bye
woffi
--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
3) "Scattered f**king showers... my arse!" - Noah
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295852 ] |
So, 02 Juli 2006 09:54 |
|
Christian Koch schrieb:
> Das ist - jedenfalls heutzutage - klar und eindeutig rechtswidrig.
Gibts da einen Gesetzestext dazu oder ist das Rechtsprechung?
> Eigentlich aber ist das Theorie: Seriöse Händler und Ketten handeln
> nicht so.
Eben. Und als Kunde kann ich immer noch frei entscheiden, mit wem ich
einen Kaufvertrag eingehen möchte.
Hardy
--
"Erst wenn der letze Arbeitnehmer entsorgt wurde,
werdet ihr feststellen, daß ein Volk von
Sozialhilfeempfängern eure Produkte nicht mehr kaufen kann."
Ulfrich F. Heidenreich
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295853 ] |
So, 02 Juli 2006 11:11 |
|
Christian Koch <chris_newsgroup [at] yahoo.de> wrote:
> darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>
>
> >Sorry, aber ein Pfandbon ist KEIN Gutschein.
>
> Dem Grunde nach schon.
Blödsinn.
Ein Gutschein wird vom Kunden erworben, damit gegen diesen Gutschein
später Waren (im Wert des Gutscheins) gekauft werden können.
Ein Pfandbon wird zwecks Abrechnen des zurück zu zahlenden Pfandbetrages
ausgehändigt.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
|
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|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295854 ] |
So, 02 Juli 2006 11:11 |
|
Wolfgang Krietsch <woffi42 [at] nurfuerspam.de> wrote:
> Und weil das IYO schon immer so war und sich wegen der paar Pfennige noch
> keiner ernshaft beschwert hat ist das rechtens?
Wenn es so eindeutig unrechtsmässig wäre, wie hier einige behaupten,
dann müsste es doch schon dutzende von Fällen geben wo das vor Gericht
geklärt wurde. Oder muß es ein eindeutiges Gesetz über die Dauer von
Pfandbons geben.
Gibt es nicht?
Tja, dann ist es eben doch nicht so eindeutig.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295855 ] |
So, 02 Juli 2006 11:11 |
|
Wolfgang Krietsch <woffi42 [at] nurfuerspam.de> wrote:
> Weil ich den Pfand bezahlt habe und ein Recht darauf, ihn zurück zu
> bekommen? Woraus leitest Du das Recht den Händlers ab, diesen Anspruch
> willkürlich einzuschränken?
Du bekommst dein Geld ja zurück. Aber eben am selben Tag.
Wo ist da eine willkürliche Einschränkung?
Du bist im Laden und hast somit Gelegenheit dir deinen Pfand zurück zu
holen.
Wenn du nun zu dusselig bist und an der Kasse vergisst den Bon
einzulösen, ist das nicht das Problem des Händlers.
> Da hätte der Händler genaus so wenig das Recht gehabt, diese zu verbieten.
Woher nimmst du deine Weisheit?
Gesetz? Urteil? Phantasie?
Genauso wie ein Pfand bei der Herausgabe des bepfandeten Objektes fällig
ist, wird er auch bei der Rückgabe wieder ausgezahlt.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295856 ] |
So, 02 Juli 2006 11:57 |
|
darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) wrote:
> Christian Koch <chris_newsgroup [at] yahoo.de> wrote:
>
> > darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
> >
> >
> > >Sorry, aber ein Pfandbon ist KEIN Gutschein.
> >
> > Dem Grunde nach schon.
>
> Blödsinn.
>
> Ein Gutschein wird vom Kunden erworben, damit gegen diesen Gutschein
> später Waren (im Wert des Gutscheins) gekauft werden können.
Um kurz auf Deinem Niveau zu bleiben: Blödsinn, es gibt auch andere
Gutscheine.
> Ein Pfandbon wird zwecks Abrechnen des zurück zu zahlenden Pfandbetrages
> ausgehändigt.
Das BGB kennt den Begriff des Pfandbons nicht, also muss man nach
anderen anwendbaren Begriffen suchen. Gutschein trifft es schon ganz
gut (kommt aber auch nicht im BGB vor), da auch hier i.d.R. der
Herausgeber dem Besitzer gegen Vorlage eine Leistung verspricht,
Verrechnung oder Auszahlung des Pfandbetrages. Zu Gutscheinen gibt es
Urteile und beim Lesen könnte Dir auffallen, dass die Argumentation
auch auf "Pfandbons" zutrifft. Insesondere könntest Du § 812 BGB
beachten.
http://www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24/CIHK24/produktmarken/rec ht_und_fair_play/Recht_von_A_-_Z/Anhaengsel/Geschenkgutschei ne.jsp
....
| Gutscheine zählen zu den (kleinen) Inhaberpapieren. Aus diesem Grund sind
| sie grundsätzlich übertragbar (AG Northeim, 26.8.1988). Zu unterscheiden
| sind befristete und unbefristete Gutscheine. Während die unbefristeten
| Gutscheine nach spätestens 3 Jahren (ab Ende des Jahres, in dem der
| Gutschein ausgestellt wurde) gemäß der ab 01.01.2002 geltenden
| regelmäßigen Verjährungsfrist verfallen, sind befristete Gutscheine
| rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Einlösefrist nicht zu kurz
| bemessen ist. Aus diesem Grund sollte diese Frist mindestens 12 Monate
| betragen. Nachdem das LG München im Jahr 1995 entschied, dass 10 Monate
| (für Gutschein Elektromarkt) zu kurz seien. Anhand verschiedener Urteile
| wird aber ersichtlich, dass die Gerichte unterschiedliche Ansichten haben,
| welche Frist „zu kurz“ist. So stellte das OLG Hamburg im Jahr 2000 fest,
| dass ein Gutschein für einen Kinobesuch eine Gültigkeitsdauer von mindestens
| zwei Jahren haben muss.
|
| Nach Ablauf dieser Einlösefrist besteht kein Anspruch auf Einlösung mehr.
| Da der Händler sich dadurch ungerechtfertigt bereichern (§ 812 BGB) würde,
| muss er bei Rückgabe des Gutscheines nach Ablauf der Einlösefrist dem Inhaber
| den Geldwert erstatten. Bis zu 20 Prozent darf der Händler vom Geldwert
| als entgangenen Gewinn (lt. Verbraucherzentrale Sachsen) einbehalten.
| Erstattungsansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung müssen innerhalb
| von 3 Jahren (nach Ablauf der Einlösefrist) geltend gemacht werden
....
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295857 ] |
So, 02 Juli 2006 11:56 |
|
Volker Darkon Riehl schrieb:
> Ingo Baum <ingobaum3 [at] usenet.arcornews.de> wrote:
>
>> Ist das was Penny verlangt überhaupt gesetzlich zulässig? Ich weiß jetzt
>> schon daß ich irgendwann einen gewaltigen Krach mit denen bekomme falls
>> ich mal das Einlösen am selben Tag vergesse und man sich am nächsten Tag
>> stur stellen sollte.
>
> Warum sollte das unzulässig sein?
weil verjährung von Ansprüchen aus Schuldverhältnissen erst nach 3
Jahren eintritt, §195 BGB...
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem schluss des Jahres in dem der
Anspruch entstanden ist.
Im konkreten Beispiel würd sie also am 31.12.06 beginnen und am 01.01.09
wäre der Anspruch (aus dem Gutschein) verjährt.
> Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
> später auszahlen lassen?
Tut nichts zur Sache.
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295858 ] |
So, 02 Juli 2006 12:08 |
|
darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Wenn du nun zu dusselig bist und an der Kasse vergisst den Bon
>einzulösen, ist das nicht das Problem des Händlers.
Sicherlich nicht.
Wenn er Dir die Einlösung am nächsten Tag verweigert - dann ist das
ein Problem des Händlers. Und zwar ein ganz massives - auch wenn Du
das nicht wahrheben willst.
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295859 ] |
So, 02 Juli 2006 12:12 |
|
darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Blödsinn.
Wenn Du meinst das derartniveaulos kommentieren zu müssen...
>Ein Gutschein wird vom Kunden erworben, damit gegen diesen Gutschein
>später Waren (im Wert des Gutscheins) gekauft werden können.
>
>Ein Pfandbon wird zwecks Abrechnen des zurück zu zahlenden Pfandbetrages
>ausgehändigt.
Dem Grunde nach dasselbe: Eine wieauchimmergeartete Urkunde, die man
gegen wasauchimmer eintauschen kann.
Und die darf nicht dergestalt verfallen dass nach Ablauf einer
gesetzten Frist weder die Ware / Leistung eingetauscht wird, noch das
Geld zurückerstattet wird.
Falls Du einen Laden mit derart unseriuösem Geschäftsgebahren
betrieben solltest: Sag Bescheid, ich werde dann mal einen Pfandbon
erst am Tag nach der Erstellung einlösen kommen.
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295860 ] |
So, 02 Juli 2006 12:25 |
|
Volker "Darkon" Riehl wrote:
>Du bekommst dein Geld ja zurück. Aber eben am selben Tag.
>
>Wo ist da eine willkürliche Einschränkung?
"Nur am selben Tag" ist eine willkürliche Einschränkung. Oder wo siehst Du
für den Händler den Sachzwang, der aus dieser Einschränkung etwas anderes
werden lässt als pure Willkür?
>Wenn du nun zu dusselig bist und an der Kasse vergisst den Bon
>einzulösen, ist das nicht das Problem des Händlers.
Wenn der Händler zu dusselig ist, seinen Laden so zu organisieren dass man
problemlos auch später noch den Pfandbon einlösen kann, ist das nicht mein
Problem.
>> Da hätte der Händler genaus so wenig das Recht gehabt, diese zu verbieten.
>
>Woher nimmst du deine Weisheit?
>Gesetz? Urteil? Phantasie?
Woher leitest Du denn zunächst mal das Recht des Händlers ab, die
Gültigkeit des Pfandbons einzuschränken? Das ist doch wohl die Frage, die
zuerst gestellt werden muss.
>Genauso wie ein Pfand bei der Herausgabe des bepfandeten Objektes fällig
>ist, wird er auch bei der Rückgabe wieder ausgezahlt.
Nein, das wird er eben nicht, denn bei der Rückgabe bekommt man nicht
seinen Pfand, sondern einen Zettel. Bekäme man den Pfand hätten wir diese
Diskussion gar nicht.
Bye
woffi
--
Und dein Rechtschreibfeler ist so peinlich, daß er dringend korregiert
gehöhrte. Die meißten Leute merken das nähmlich; es dauert noch ein
bischen, bis deine Schreibung Standart wird.
- Volker Gringmuth in de.rec.musik.machen
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295861 ] |
So, 02 Juli 2006 12:26 |
|
Volker "Darkon" Riehl wrote:
>
>Wenn es so eindeutig unrechtsmässig wäre, wie hier einige behaupten,
>dann müsste es doch schon dutzende von Fällen geben wo das vor Gericht
>geklärt wurde.
Du glaubst wirklich, dass jemand für einen Pfandbon vor Gericht ziehen
würde?
>Oder muß es ein eindeutiges Gesetz über die Dauer von
>Pfandbons geben.
>
>Gibt es nicht?
>Tja, dann ist es eben doch nicht so eindeutig.
Es gibt eindeutige Gesetze zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Deine
Behauptung, dass Pfandbons damit nicht vergleichbar seien, steht bisher
ziemlich einsam im luftleeren Raum.
Bye
woffi
--
"We'll be saying a big hello to all intelligent life forms everywhere
... and to everyone else out there, the secret is to bang the rocks
together, guys."
- Douglas Adams, the Hitch Hikers Guide To The Galaxy
|
|
|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295867 ] |
So, 02 Juli 2006 12:46 |
|
Volker Darkon Riehl schrieb:
> Christian Koch <chris_newsgroup [at] yahoo.de> wrote:
>
>> Weil Gutscheine - und nichts anderes ist der "Pfandbon" - nicht
>> verfallen dürfen (vereinfacht gesagt).
>
> Sorry, aber ein Pfandbon ist KEIN Gutschein.
Doch.
Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung
repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde.
Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde
interpretiert werden.
[Wikipedia]
Gut|schein, der: Schein, der den Anspruch auf eine Ware od. einen
Betrag [für den man ...
[Duden]
Wo passt bitteschön der Pfandbon da nicht in die Definition?
Mit dem Wisch habe ich einen Anspruch auf Auszahlung des Pfandbetrages.
> Ein Gutschein wird vom Kunden gekauft, und so stark wie du es
> vereinfacht hast ist es schlichtweg falsch, denn ein Gutschein kann sehr
> wohl zeitlich beschränkt sein.
Nein, das ist so falsch.
Lediglich der Anspruch auf die konkret bestimmte Ware verfällt ggf,
Anspruch auf Erstattung besteht weiterhin.
> Der Pfandbon ist aber nur ein Zettel der der Verrechnung des Pfandes
> dient und somit etwas komplett anderes.
Der Pfandbon ist eine Dokument welches meinen Anspruch auf Auszahlung
des Pfandbetrages dokumentiert. Ohne den Wisch kein Geld.
> Schon zu meiner Lehrzeit (Mitte der Achtziger) waren die Pfandbons
> (damals noch von Angestellten ausgestellt) offiziell nur am Tag ihrer
> Ausstellung gültig. Das ist also nix neues und kein Grund sich hier
> gleich mit Verbraucherschutz etc. zu ereifern.
Das es nicht neu ist macht es nicht richtiger.
Bitte um sinnvolle Quellenangabe um das Gegenteil zu beweisen.
Ansonsten gilt weiterhin §195 BGB wonach die Dinger 3 Jahre nach
Jahresende der Anspruchsentstehung verfallen.
|
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|
| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295869 ] |
So, 02 Juli 2006 01:25 |
|
Am Fri, 30 Jun 2006 20:48:04 +0200 schrieb darkon [at] gmx.de (Volker
"Darkon" Riehl) :
>Ingo Baum <ingobaum3 [at] usenet.arcornews.de> wrote:
>
>> Ist das was Penny verlangt überhaupt gesetzlich zulässig? Ich weiß jetzt
>> schon daß ich irgendwann einen gewaltigen Krach mit denen bekomme falls
>> ich mal das Einlösen am selben Tag vergesse und man sich am nächsten Tag
>> stur stellen sollte.
>
>Warum sollte das unzulässig sein?
>
>Hast du dir bevor die Automaten kamen den Pfand auch erst ne Woche
>später auszahlen lassen?
Ich habe einen Pfand-Bon vom HL 2 Monat2 später beim Minimal (nach dem
Umbau) einlösen können. Solange die Schrift lesbar ist, ist das nie
ein Problem.
>
>
Grüße
Wo|fram
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295872 ] |
So, 02 Juli 2006 12:57 |
|
Volker "Darkon" Riehl schrieb:
> Wolfgang Krietsch <woffi42 [at] nurfuerspam.de> wrote:
>
>> Und weil das IYO schon immer so war und sich wegen der paar Pfennige noch
>> keiner ernshaft beschwert hat ist das rechtens?
>
> Wenn es so eindeutig unrechtsmässig wäre, wie hier einige behaupten,
> dann müsste es doch schon dutzende von Fällen geben wo das vor Gericht
> geklärt wurde. Oder muß es ein eindeutiges Gesetz über die Dauer von
> Pfandbons geben.
>
> Gibt es nicht?
> Tja, dann ist es eben doch nicht so eindeutig.
Aber wieso bestandest du dann bisher so vehemennt darauf, dass es
rechtens sei?!
Hardy
--
Einen Roller würde ich sowieso nicht mal mit der Beißzange anfassen.
Als Täter kommt daher nur ein ausländischer,arbeitsloser, nichtsnutziger,
linksradikal-ökovergrünter,langhaariger Negerbombenleger mit homophiler
Ausprägung in Frage (V.Bartheld in drm)
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295873 ] |
So, 02 Juli 2006 13:00 |
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Volker "Darkon" Riehl schrieb:
> Wolfgang Krietsch <woffi42 [at] nurfuerspam.de> wrote:
>
>> Weil ich den Pfand bezahlt habe und ein Recht darauf, ihn zurück zu
>> bekommen? Woraus leitest Du das Recht den Händlers ab, diesen Anspruch
>> willkürlich einzuschränken?
>
> Du bekommst dein Geld ja zurück. Aber eben am selben Tag.
>
> Wo ist da eine willkürliche Einschränkung?
> Du bist im Laden und hast somit Gelegenheit dir deinen Pfand zurück zu
> holen.
>
> Wenn du nun zu dusselig bist und an der Kasse vergisst den Bon
> einzulösen, ist das nicht das Problem des Händlers.
Mal ganz ab von der rechtlichen Seite:
Wenn ich den letzten Absatz so lese, dann frage ich mich schon wie
selbstgerecht, ja geradezu borniert der Handel/ die im Handel
Beschäftigten ist/sind.
Hardy
--
Wenn man sich in der Altstadt (Düsseldorf) den Zug anschaut, braucht man
sich quasi nur umdrehen, um in der Kneipe gleich weiterzufeiern. In Köln
dreht man sich rum und wird von einem Japaner fotografiert.
Bjoern Schreiber im oecher.talk
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295874 ] |
So, 02 Juli 2006 13:03 |
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Wolfgang Krietsch schrieb:
>> Wenn du nun zu dusselig bist und an der Kasse vergisst den Bon
>> einzulösen, ist das nicht das Problem des Händlers.
>
> Wenn der Händler zu dusselig ist, seinen Laden so zu organisieren dass man
> problemlos auch später noch den Pfandbon einlösen kann, ist das nicht mein
> Problem.
Und dusselig ist er allemal, verzichtet er doch in jedem Fall auf
einen möglichen Zinsgewinn.
Hardy
--
Wenn man sich in der Altstadt (Düsseldorf) den Zug anschaut, braucht man
sich quasi nur umdrehen, um in der Kneipe gleich weiterzufeiern. In Köln
dreht man sich rum und wird von einem Japaner fotografiert.
Bjoern Schreiber im oecher.talk
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295875 ] |
So, 02 Juli 2006 13:10 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295878 ] |
So, 02 Juli 2006 13:46 |
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Michael Holzt <spam [at] fqdn.org> schrieb:
>Es ist aber unwahrscheinlich, daß schon einmal jemand wegen eines
>Pfandbons vor Gericht gezogen ist.
Es gibt Pfandbons in beträchtlicher Höhe - wenn mir eine gut
dreistelige Summer verweigert würde, würde ich nicht zögern das
gerichtlich einzufordern.
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295879 ] |
So, 02 Juli 2006 13:58 |
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Hartmut 'Hardy' Schiszler <schiszler [at] web.de> wrote:
> Aber wieso bestandest du dann bisher so vehemennt darauf, dass es
> rechtens sei?!
Wo habe ich das getan?
Ich bestreite die behauptete Unrechtsmässigkeit und daß die gesetzlichen
Regelungen für Gutscheine hier Anwendung finden.
Ferner erwähne ich, daß Pfandbons schon seit mehreren Jahrzehnten eine
beschränkte Gültigkeit haben und sich daraus durchaus ableiten lässt,
daß es nicht offensichtliches Unrecht ist.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295880 ] |
So, 02 Juli 2006 13:58 |
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Wolfgang Krietsch <woffi42 [at] nurfuerspam.de> wrote:
> Du glaubst wirklich, dass jemand für einen Pfandbon vor Gericht ziehen
> würde?
In Deutschland?
Aber sofort, durch alle Instanzen. Oder zumindest solange wie der
Rechtsschutz mitspielt.
> Es gibt eindeutige Gesetze zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Deine
> Behauptung, dass Pfandbons damit nicht vergleichbar seien, steht bisher
> ziemlich einsam im luftleeren Raum.
Die Behauptung ein Pfandbon sei ein Gutschein steht mindestens genauso
einsam da.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295881 ] |
So, 02 Juli 2006 13:58 |
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Jan-Christoph Langner <spam [at] hardwareonlineshop.de> wrote:
> Der Pfandbon ist eine Dokument welches meinen Anspruch auf Auszahlung
> des Pfandbetrages dokumentiert. Ohne den Wisch kein Geld.
Deiner Argumentation nach ist dann auch ein Barscheck oder ein Wechsel
ein Gutschein, weil ich ja gegen Vorlage dieses Dokuments (theoretisch)
Geld bekomme.
> Bitte um sinnvolle Quellenangabe um das Gegenteil zu beweisen.
> Ansonsten gilt weiterhin §195 BGB wonach die Dinger 3 Jahre nach
> Jahresende der Anspruchsentstehung verfallen.
Wer behauptet denn hier, daß ein Pfandbon mit einem Gutschein
gleichzusetzen ist?
Mögen doch bitte mal die Verfechter dieser Theorie sinnvolle
Quellenangaben machen.
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295882 ] |
So, 02 Juli 2006 13:58 |
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Hartmut 'Hardy' Schiszler <schiszler [at] web.de> wrote:
> Wenn ich den letzten Absatz so lese, dann frage ich mich schon wie
> selbstgerecht, ja geradezu borniert der Handel/ die im Handel
> Beschäftigten ist/sind.
Was hat das mit Selbstgerecht zu tun?
Sorry, aber wieso sollte der Handel dem Kunden bei jeder Gelegenheit
"den Arsch hinterher tragen"?
Es ist doch nicht Aufgabe des Einzelhändlers dafür zu sorgen, daß der
Kunde seine Ansprüche wahrnimmt.
Wer einen Anspruch hat und ihn nicht einlöst hat selbst Schuld. Das ist
in jedem Bereich des täglichen Lebens so gestaltet. Nur beim
Einzelhandel soll das nicht gelten?
Wieso? Ist Einzelhandel ein Gewerbe zweiter Klasse? Sind die Kunden im
Einzelhandel allesamt nicht in der Lage ihre Geschäfte alleine
abzuwickeln?
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295883 ] |
So, 02 Juli 2006 14:12 |
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darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Ferner erwähne ich, daß Pfandbons schon seit mehreren Jahrzehnten eine
>beschränkte Gültigkeit haben
Wo eigentlich? Ich kann mich eigentlich nicht erinnern das ich je
Schwierigkeiten hatte einen einzulösen - solange er noch lesbar war.
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295884 ] |
So, 02 Juli 2006 14:14 |
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darkon [at] gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) schrieb:
>Sorry, aber wieso sollte der Handel dem Kunden bei jeder Gelegenheit
>"den Arsch hinterher tragen"?
>Es ist doch nicht Aufgabe des Einzelhändlers dafür zu sorgen, daß der
>Kunde seine Ansprüche wahrnimmt.
Glücklicherweise ist ein Einzelhändler mit diesen Ansichten in
kürzester Zeit arbeitsloser Ex-Einzelhändler.
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295885 ] |
So, 02 Juli 2006 14:15 |
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Hallo Volker,
Volker "Darkon" Riehl schrieb:
> Wer behauptet denn hier, daß ein Pfandbon mit einem Gutschein
> gleichzusetzen ist?
Es ist doch völlig wurscht, ob der Pfandbon für das Einwegpfand ein
Gutschein ist, oder nicht. Entscheidend ist, daß mit dem Einwurf der
Flaschen in den Automaten ein Schuldverhältnis entsteht, aus dem der
Händler dem Kunden das Pfand schuldet. Wann das verjährt, wirst Du
problemlos im BGB finden. Der Bon dient doch nur dazu, dieses
Schuldverhältnis zu dokumentieren, und selbst wenn der Bon vom Händler nach
zwei Tagen nicht mehr anerkannt würde, änderte das am Schuldverhältnis
nichts.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295887 ] |
So, 02 Juli 2006 14:22 |
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Ingo Baum schrieb:
> Gert Link schrieb:
>> ja, vor den Automaten musste man selbstverständlich den Laden nicht
>> duchqueren und an der Kasse warten. Das waren halt noch Zeiten,
>> nicht?
>
> Ja, da konnte man direkt vom Eingang aus an die Kasse gehen und sich
> vordrängen da man keinen Einkauf machte. Da wurden die Flaschen
> abgezählt und Bargeld ausbezahlt. Habe ich zwar nie gemacht aber bei
> anderen beobachtet.
JSA 1.0
Bei "meinem" "Kaiser's" steht der Annahmeautomat für die
Mehrweg-Einzelflaschen im frei zugänglichen Eingangsbereich, die
(manuelle) Annahme für Kästen (und evtl. Einweg --- noch nicht
ausprobiert) ist dagegen ziemlich weit hinten _im_ Laden.
Gruß
Norbert
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| Re: Einwegpfandflaschenautomat bei Penny [message #295892 ] |
So, 02 Juli 2006 14:45 |
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Volker "Darkon" Riehl wrote:
>
>In Deutschland?
>Aber sofort, durch alle Instanzen. Oder zumindest solange wie der
>Rechtsschutz mitspielt.
Aber nur in der Bild-Zeitung.
>> Es gibt eindeutige Gesetze zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen. Deine
>> Behauptung, dass Pfandbons damit nicht vergleichbar seien, steht bisher
>> ziemlich einsam im luftleeren Raum.
>
>Die Behauptung ein Pfandbon sei ein Gutschein steht mindestens genauso
>einsam da.
Hier haben mehrer Leute plausibel dargelet, warum er einer ist. Deine
Begründung, warum er keiner sein sollte, steht noch aus.
Bye
woffi
--
"We'll be saying a big hello to all intelligent life forms everywhere
... and to everyone else out there, the secret is to bang the rocks
together, guys."
- Douglas Adams, the Hitch Hikers Guide To The Galaxy
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