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Miscellaneous / Verschiedenes » de.alt.fan.aldi » Preise aufschreiben
| Preise aufschreiben [message #293357] |
Mi, 28 Juni 2006 14:30 |
|
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
Hier in Osnabrueck gibt es einen Laden "Die grosse Eins" (vllt. kennt
den ja jemand). Die Verkaufen Elektrosachen (Hifi, Kueche, usw) zu
(angeblich) kleinen Preisen.
Eine Bekannte von mir war in dem Laden und hatte daheim auf einem Zettel
die Groesse fuer einen potenziell zu kaufenden Kuehlschrank
aufgeschrieben und nahm den Zettel mit in den Laden.
Nach kurzer Zeit kam der Inhaber/Fillialleiter(?) und erteilte ihr
Hausverbot, da man sich im Geschaeft nichts aufschreiben duerfe. Ihre
Beteuereungen, das auf dem Zettel nur die Groesse stehen wuerde half nix
.... und zack ... Hausverbot erteilt.
Hatte von sowas bisher noch nie gehoert, habe aber jetzt auch von
anderen erfahren, dass es denen aehnlich ging (auch in dem Laden).
Wegen meiner kann der das ja machen, hab ich kein Prob. mit, dann geht
man halt woanders hin.
Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
Viele Gruesse
Ralf
|
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| Re: Preise aufschreiben [message #293359 ] |
Mi, 28 Juni 2006 14:45 |
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Ralf Kunze schrieb am 28.06.2006 14:30:
> Wegen meiner kann der das ja machen, hab ich kein Prob. mit, dann geht
> man halt woanders hin.
Genau das. Das Hausverbot erübrigt sich. Ich würde den Laden freiwillig
nicht mehr betreten.
> Habt ihr auch schon mal sowas erlebt?
Nein, ich halte das Vorgehen auch für sehr fragwürdig. Jedenfalls glaube
ich kaum, dass sich dieses Verhalten förderlich für das Geschäft auswirkt.
> Und warum macht man sowas?
Wahrscheinlich hat der Inhaber Angst, dass er seine Ware verkaufen soll ;-)
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| Re: Preise aufschreiben [message #293360 ] |
Mi, 28 Juni 2006 14:46 |
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On Wed, 28 Jun 2006 14:30:11 +0200, Ralf Kunze
<ralf.kunzeGROSSBUCHSTABEN [at] ENTFERNENweb.de> wrote:
....
>Wegen meiner kann der das ja machen, hab ich kein Prob. mit, dann geht
>man halt woanders hin.
>Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
>kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
>ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
...
Ich kann mir als Grund vorstellen, dass man dann objektiv Preise
vergleichen könnte mit anderen Läden und sich nicht an der grellen
Werbung orientieren muss. Finde ich unseriös, da ginge ich auch ohne
Hausverbot nicht mehr hin.
chris
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293371 ] |
Mi, 28 Juni 2006 15:22 |
|
Ralf Kunze schrieb:
> Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
> kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
> ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
Als meine Mutter mal in einem Supermarkt arbeitete, wurden die Mitarbeiter
regelmäßig in andere Märkte geschickt um dort Preise zu notieren.
Ich weiss nicht, ob das heute noch üblich ist angesichts der vielen auf Papier
und im Netz veröffentlichten Preise.
An Stelle deiner Bekannten würde ich entweder schlicht auf den Laden
verzichten, oder dem Filialleiter mal mit der Lokalpresse drohen, falls er sich
einem Gespräch nicht aufgeschlossen zeigt.
- Carsten
|
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|
| Re: Preise aufschreiben [message #293372 ] |
Mi, 28 Juni 2006 15:31 |
|
Ralf Kunze schrieb am 28.06.2006 14:30:
> Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
In den 80er Jahren, als Saturn in Köln seinen Siegeszug begann, bekam
man dort telefonisch keinerlei Preisinfos. Begründet haben die das
damit, daß sie am Telefon nicht erkennen könnten ob es sich um Spione
anderer Konkurrenten handelt...
Ich weiß allerdings nicht woran die das bei den Kunden im Laden erkennen
konnten.
Und das ist 20 Jahre her!
> Viele Gruesse
> Ralf
MfG Thomas.
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293373 ] |
Mi, 28 Juni 2006 15:33 |
|
-<| C.P Kurz | Wed, 28 Jun 2006 15:22:46 +0200 |>-
> An Stelle deiner Bekannten würde ich entweder schlicht auf den Laden
> verzichten, oder dem Filialleiter mal mit der Lokalpresse drohen, falls er sich
> einem Gespräch nicht aufgeschlossen zeigt.
Vielleicht auch mal bei der Verbraucherzentrale anfragen, was von
solchem Vorgehen zu halten ist.
Da Didi
--
Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://bruhaha.de
Disclaimer: Diese Nachricht kann unsichtbare Smilies enthalten!
Hör auf zu posten, wenn Du keine Kommentare wünschst.
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293375 ] |
Mi, 28 Juni 2006 15:51 |
|
Ralf,
> Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
> kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
> ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
ganz einfach:
Jeder Händler schickt laufend seine Mitarbeiter, und, weil die bald
bekannt sind wie bunte Hunde, auch mal Freunde, etc. raus,-
um zu gucken, was die Konkurrenz so anbietet und zu welchem Preis.
Dies, damit der Händler die eigenen Preise korrigieren kann, nach unten
oder oben.
Heinz
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293379 ] |
Mi, 28 Juni 2006 16:04 |
|
On Wed, 28 Jun 2006 15:33:46 +0200, Dieter Bruegmann
<use-replyto [at] bruhaha.de> wrote:
>-<| C.P Kurz | Wed, 28 Jun 2006 15:22:46 +0200 |>-
>
>> An Stelle deiner Bekannten würde ich entweder schlicht auf den Laden
>> verzichten, oder dem Filialleiter mal mit der Lokalpresse drohen, falls er sich
>> einem Gespräch nicht aufgeschlossen zeigt.
>
>Vielleicht auch mal bei der Verbraucherzentrale anfragen, was von
>solchem Vorgehen zu halten ist.
>
>
>Da Didi
Was soll davon zu halten sein? In so einem Laden hat der GF das
Hausrecht und kann erlauben oder verbieten was er will. Es gibt ja
ausreichend Alternativen. Was anderes wäre es wenn dass das einzige
Möbelhaus im Umkreis von 300 km wäre.
chris
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293382 ] |
Mi, 28 Juni 2006 16:46 |
|
Christoph Weber schrieb:
> Was soll davon zu halten sein? In so einem Laden hat der GF das
> Hausrecht und kann erlauben oder verbieten was er will. Es gibt ja
> ausreichend Alternativen. Was anderes wäre es wenn dass das einzige
> Möbelhaus im Umkreis von 300 km wäre.
Er kann zwar aufgrund seines Hausrechtes Regeln setzen, aber er kann nicht
willkürlich Hausverbote erteilen.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293395 ] |
Mi, 28 Juni 2006 18:00 |
|
"C.P Kurz" <c.p.kurzXSPAM [at] t-online.de> schrieb:
>Er kann zwar aufgrund seines Hausrechtes Regeln setzen, aber er kann nicht
>willkürlich Hausverbote erteilen.
Was bitte soll den Das Hausrecht dahingehend einschränken?
So blödsinnig das auch von einem Kaufmann ist - dürfen darf der das.
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293396 ] |
Mi, 28 Juni 2006 18:38 |
|
Ralf Kunze schrieb:
>
> Hallo zusammen,
>
> ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
>
> Hier in Osnabrueck gibt es einen Laden "Die grosse Eins" (vllt. kennt
> den ja jemand). Die Verkaufen Elektrosachen (Hifi, Kueche, usw) zu
> (angeblich) kleinen Preisen.
> Viele Gruesse
> Ralf
Moin,
in Wiesbaden gibt es ähnliches, heißt Höco. Die machen ganzjährig
Räumungsverkauf und das seit Jahren.
Gruß Hans
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293401 ] |
Mi, 28 Juni 2006 19:19 |
|
Ralf Kunze <ralf.kunzeGROSSBUCHSTABEN [at] ENTFERNENweb.de> wrote:
Adressfälschung ist asozial, denn damit schadet man anderen,
die einem vielleicht sogar helfen wollen. Der Mißbrauch von
Adressen oder Domains, die einem nicht gehören, kann zudem
rechtliche Konsequenzen haben. Auch Provider sind auf solchen
Mißbrauch im allgemeinen nicht gut zu sprechen.
Verwende bitte Deine eigene Mailadresse. Wenn Du keine Mail
wünschst, verwende eine Adresse aus der Domain ".invalid"
gemäß RFC 2606. Das schützt zuverlässig vor Spam.
> Eine Bekannte von mir war in dem Laden und hatte daheim auf einem Zettel
> die Groesse fuer einen potenziell zu kaufenden Kuehlschrank
> aufgeschrieben und nahm den Zettel mit in den Laden.
> Nach kurzer Zeit kam der Inhaber/Fillialleiter(?) und erteilte ihr
> Hausverbot, da man sich im Geschaeft nichts aufschreiben duerfe. Ihre
> Beteuereungen, das auf dem Zettel nur die Groesse stehen wuerde half nix
> ... und zack ... Hausverbot erteilt.
Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
Deine Bekannte kann also ruhig wieder hingehen. Ob sie das
nach so einer Behandlung überhaupt noch will, ist allerdings
eine andere Frage. ;-)
> Hatte von sowas bisher noch nie gehoert, habe aber jetzt auch von
> anderen erfahren, dass es denen aehnlich ging (auch in dem Laden).
Wenn man mag, kann man ja eine lokale Zeitung darauf hinweisen.
Die berichten oft gern darüber, wenn Verbraucher schlecht behandelt
werden. ;-)
> Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
> kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
> ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
Ich habe so etwas noch nie erlebt, weder bei teuren Läden noch
bei Discountern. Im Gegenteil, manchmal bietet das Personal es
einem sogar an, den Preis oder andere Daten (z.B. Abmessungen)
zu notieren. Wer freundlich behandelt wird, kommt schließlich
gern wieder (auch wenn's bei einem konkreten Produkt vielleicht
mal nicht zu einem Kaufabschluß gekommen ist).
Na ja, es gibt angeblich auch Kinos, dort werden die Taschen der
Besucher durchwühlt, und es wird verlangt, Fotoapparat, Handy, PDA
und alles andere abzugeben, womit man Ton oder Bild aufzeichen könnte.
Klar, das mag vielleicht deren Recht sein, aber für mich wäre das der
letzte Besuch dort. Tut mir nur leid um die Angestellten, die für
die sinnfreien Anweisungen ihrer Chefs meist nichts können.
Manchen Gewerbetreibenden geht's zu gut ... Andreas
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293403 ] |
Mi, 28 Juni 2006 19:32 |
|
Am Wed, 28 Jun 2006 17:19:23 +0000 (UTC) schrieb Andreas M. Kirchwitz:
>
> Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
> Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
> Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
> kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
> Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
Was du schreibst ist IMHO Schwachsinn.
Besteht ein Hausverbot und du verstößt dagegen, begehst du einen
Hausfriedensbruch.
Gerd Wass
--
E-Mail Adresse wird nicht abgefragt.
Antworten bitte nur in die NG
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293407 ] |
Mi, 28 Juni 2006 20:33 |
|
"Andreas M. Kirchwitz" <amk [at] spamfence.net> schrieb:
>Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
>Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
>Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
>kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
>Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn diese interessante Auffassung?
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293412 ] |
Mi, 28 Juni 2006 21:51 |
|
Hans Beiger schrieb:
> in Wiesbaden gibt es ähnliches, heißt Höco. Die machen ganzjährig
> Räumungsverkauf und das seit Jahren.
wobei ein Konkurrent sowas wegen unlauterer Werbung nach §3 UWG abmahnen
kann.
Matthias
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293413 ] |
Mi, 28 Juni 2006 21:56 |
|
C.P Kurz schrieb am 28.06.2006 16:46:
> Er kann zwar aufgrund seines Hausrechtes Regeln setzen, aber er kann nicht
> willkürlich Hausverbote erteilen.
Der kann dir sogar Hausverbot erteilen, wenn er deine Nase nicht schön
findet. Ist natürlich ein lächerliches Verhalten im vorliegenden Fall.
Da müsste man eigentlich mal ein paar Aktionen starten.
1. Reingehen, aufschreiben (irgendwas produktfremdes wie oben) und
abwarten, bis er kommt. Dann fragen, wo das steht, dass man nichts
aufschreiben darf.
2. 20 Bekannte anrufen, sich da treffen. Alle Mann reingehen und
aufschreiben.
3. Wenn die alle Hausverbot haben, nochmal ein paar Leute besorgen, alle
Mann reingehen und aufschreiben. Pressevertreter mitnehmen!
4. Und die ganze Sache schön publik machen, diese Diskussion hier ist ja
schon mal ein Anfang.
Meine Meinung.
Gruß Dirk.
--
Steht ` oder ´ als Apostroph, gibt's typografisch eine Katastroph'
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293418 ] |
Mi, 28 Juni 2006 22:59 |
|
Christian Koch <chris_newsgroup [at] yahoo.de> wrote:
>>Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
>>Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
>>Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
>>kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
>>Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn diese interessante Auffassung?
Auf entsprechenden Gerichtsurteilen, beispielsweise BGHZ 124, 39
("Taschenkontroll-Entscheidung") oder auch Landgericht Bielefeld,
Az. 20 S 137/04 ("Golfanlage"). Verwende eine Suchmaschine Deiner
Wahl für weitere Urteile.
Das Hausrecht ist sicherlich ein sehr starkes Recht, aber es gilt
nicht uneingeschränkt. Und keineswegs ist jedes ausgesprochene
Hausverbot tatsächlich wirksam. Insbesondere im hier vorgetragenen
Fall sind daher Zweifel angebracht.
Grüße, Andreas
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293419 ] |
Mi, 28 Juni 2006 23:07 |
|
Gerd Wass <newswass [at] arcor.de> wrote:
>> Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
>> Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
>> Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
>> kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
>> Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
>
> Was du schreibst ist IMHO Schwachsinn.
Du magst das deutsche Rechtssystem als schwachsinnig bezeichnen,
aber so haben Richter nun mal geurteilt. Finde Dich damit ab.
Siehe beispielsweise <slrnea5rd8.a1b.amk [at] krell.zikzak.de> oder
frag eine Suchmaschine.
> Besteht ein Hausverbot und du verstößt dagegen, begehst du einen
> Hausfriedensbruch.
Wenn das Hausverbot unwirksam ist, gibt es nichts, wogegen man
verstoßen könnte.
Es ist ein Mythos, daß jeder völlig willkürlich Kundschaft rauswerfen
kann. Da gibt's Einschränkungen. ;-)
Grüße, Andreas
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293420 ] |
Mi, 28 Juni 2006 23:31 |
|
Christian Koch schrieb:
> Was bitte soll den Das Hausrecht dahingehend einschränken?
Das gleiche was es auch gewährt - das Gesetz. Oder glaubst Du, bloß weil Du
Hausrecht hast, darfst Du deine Kunden in deinem Laden anketten?
> So blödsinnig das auch von einem Kaufmann ist - dürfen darf der das.
Willkürliche Hausverbote darf er eben nicht verhängen. Gibt genug Urteile dazu.
Genauer gesagt, wenn er Kundschaft freien Zugang zu seinen Ladenräumen gewährt,
kann er das nicht ohne guten Grund in Einzelfällen verweigern.
Was immer das für die Praxis heisst, aber es haben sich schon Leute in solchen
Fällen wieder in Läden 'hereingeklagt', weil das Hausverbot teilweise aus
formalen Gründen (Schriftform) nichtig, oder eben kein entsprechender Grund
vorhanden war.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293421 ] |
Mi, 28 Juni 2006 23:36 |
|
Gerd Wass schrieb:
> Was du schreibst ist IMHO Schwachsinn.
> Besteht ein Hausverbot und du verstößt dagegen, begehst du einen
> Hausfriedensbruch.
Nimm nicht so starke Worte in den Mund. Bevor ein Hausfriedensbruch vorliegt
muss erstmal ein Hausverbot 'rechtens' sein, und im konkreten Falle schriftlich
erklärt sein. Bevor es nicht rechtens ist, ist es kein Hausverbot. Um und
rechtens zu werden bedarf es im konkreten Fall gewisser Voraussetzungen. Ein
Ladenlokal ist kein Eigenheim.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293422 ] |
Mi, 28 Juni 2006 23:40 |
|
Dirk Schneider schrieb:
> C.P Kurz schrieb am 28.06.2006 16:46:
>
>> Er kann zwar aufgrund seines Hausrechtes Regeln setzen, aber er kann
>> nicht willkürlich Hausverbote erteilen.
>
> Der kann dir sogar Hausverbot erteilen, wenn er deine Nase nicht schön
> findet. Ist natürlich ein lächerliches Verhalten im vorliegenden Fall.
Kann er nicht.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293423 ] |
Mi, 28 Juni 2006 23:41 |
|
Christian Koch schrieb:
>> Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
>> Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
>> Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
>> kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
>> Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn diese interessante Auffassung?
z.B.:
------
Der Inhaber des Hausrechts ist grundsätzlich berechtigt, Dritten auch dann ein
Hausverbot zu erteilen, wenn hierfür kein berechtigter Grund besteht. Das gilt
jedoch nicht ausnahmslos. Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr
eröffnet, gestattet damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine
Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188).
Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der
Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf
stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten
der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994,
188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung
vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der
Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW
2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874). Wolle sich der
Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten, müsse er im
Eingangsbereich deutlich -z. B. durch den Einsatz eines Türstehers- darauf
hinweisen (Christensen a.a.O.).
-----
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293426 ] |
Do, 29 Juni 2006 03:19 |
|
C.P Kurz wrote:
> Dirk Schneider schrieb:
>> C.P Kurz schrieb am 28.06.2006 16:46:
>>
>>> Er kann zwar aufgrund seines Hausrechtes Regeln setzen, aber er kann
>>> nicht willkürlich Hausverbote erteilen.
Was ist Willkühr? Wenn du meinst es gäbe Gerichtsurteile die ein
Hausverbot aufheben, dann nenn doch mal Aktenzeichen!
Im übrigen: Ein Hausverbot bedarf keiner Form, es reicht wenn es
mündlich erteilt wird und gilt bis Widerruf.
>> Der kann dir sogar Hausverbot erteilen, wenn er deine Nase nicht
>> schön findet. Ist natürlich ein lächerliches Verhalten im
>> vorliegenden Fall.
>
> Kann er nicht.
Dann stampf hier noch ein bisschen mit'm Fuss auf, es ist so, der GF
kann in seinem Laden machen was er will, er kann jedem Menschen der ihm
nicht passt auch ohne Angabe von Gründen Hausverbot erteilen, dazu
brauchts absolut nicht einen einzigen logischen Grund! Wenn der GF sagt
mein Geschäfft dürfen nur Leute im Alter von 23 und von 42 Jahren
betreten und er hängt das an den Eingang, dann ist jeder mit einem
anderen Alter da unerwünscht. Im Weigerungsfall ruft der GF die Grünen
Helfer (sind jetzt auch blau (SIC!)) und die bringen denjenigen dann vor
die Tür und schreiben dann auch gleich 'ne Anzeige wegen
Hausfriedensbruchs.
mfg
Ernst-August
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293427 ] |
Do, 29 Juni 2006 03:28 |
|
C.P Kurz wrote:
> Christian Koch schrieb:
>
>>> Wenn es sich um einen Laden handelt, der für den allgemeinen
>>> Publikumsverkehr geöffnet ist und beim Einlaß keine erkennbare
>>> Prüfung im Einzelfall vorsieht (z.B. Türsteher), hat ein will-
>>> kürliches Hausverbot (also wenn nicht beispielsweise der
>>> Betriebsablauf gestört wird) keine große Aussagekraft.
>>
>> Auf welcher Rechtsgrundlage beruht denn diese interessante
>> Auffassung?
>
> z.B.:
>
> ------
> Der Inhaber des Hausrechts ist grundsätzlich berechtigt, Dritten auch
> dann ein Hausverbot zu erteilen, wenn hierfür kein berechtigter Grund
> besteht. Das gilt jedoch nicht ausnahmslos. Wer ein Geschäft für den
> allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, gestattet damit allen Kunden
> generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den
> Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188). Auch wenn darin
> kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der
> Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den
> Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder
> die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten
> Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein
> Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen
> Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der
> Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG
> Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874). Wolle sich
> der Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten,
> müsse er im Eingangsbereich deutlich -z. B. durch den Einsatz eines
> Türstehers- darauf hinweisen (Christensen a.a.O.). -----
Und genau das tut doch dieser Geschäftsführer offensichtlich, oder wie
sollte er ohne beobachtende Mitarbeiter Leutz mit Notizzetteln
aussortieren. Merke, eine Zugangskontrolle muss nicht zwingend an der
Eingangstür sondern kann auch im Bereich dahinter stattfinden und Leutz
mit Zetteln stören halt (nach Meinung dieses GF und das reicht völlig
aus, das muss nicht objektiv vorliegen, es reicht die subjektive Meinung
des GF) und damit ist alles formal i.O.
mfg
Ernst-August
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293428 ] |
Do, 29 Juni 2006 03:58 |
|
e-a-jungblut [at] t-online.de schrieb:
> Was ist Willkühr? Wenn du meinst es gäbe Gerichtsurteile die ein
> Hausverbot aufheben, dann nenn doch mal Aktenzeichen!
Lies das, was ich in den anderen Postings dazu geschrieben habe. Im konkreten
Fall hat der Filialleiter eben KEINE Zutrittbeschränkungen irgendwelcher Art am
Eingang hängen, und daher darf er die eben auch nicht willkürlich verhängen.
Hätte er die Zugangsbeschränkung am Eingang angekündigt, WÄRE das Hausverbot
nicht willkürlich, sowenig wie es die Eingangskontrolle z.B. bei Diskotheken
ist. Im konkreten Fall wäre die Zutrittbeschränkung auch reichlich
schwachsinnig zu formulieren. 'Schreibsachen sind im Markt in verschlossenen
Behältnissen zu führen. Das Merken oder Kommunizieren von Preisen über den
Ausgang des Ladenlokals hinaus ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann ein
Hausverbot verhängt werden.'
>Wenn der GF sagt mein Geschäfft dürfen nur Leute im Alter von 23 und von 42
>Jahren betreten und er hängt das an den Eingang, dann ist jeder mit einem
>anderen Alter da unerwünscht.
Ach schau an, wo kommt denn plötzlich angesichts der Allmacht des GFs die
Notwendigkeit eines Hinweisschildes her? Ich dachte der darf jederzeit jeden
rausschmeissen, dessen Nase ihm nicht passt?
Wenn man hier schon glaubt, in Rechtsfragen mitdiskutieren zu wollen, muss man
auch so präzise bleiben wie die entsprechenden Gesetze.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293429 ] |
Do, 29 Juni 2006 04:01 |
|
e-a-jungblut [at] t-online.de schrieb:
> Und genau das tut doch dieser Geschäftsführer offensichtlich, oder wie
> sollte er ohne beobachtende Mitarbeiter Leutz mit Notizzetteln
> aussortieren. Merke, eine Zugangskontrolle muss nicht zwingend an der
> Eingangstür sondern kann auch im Bereich dahinter stattfinden und Leutz
> mit Zetteln stören halt (nach Meinung dieses GF und das reicht völlig
> aus, das muss nicht objektiv vorliegen, es reicht die subjektive Meinung
> des GF) und damit ist alles formal i.O.
Du kannst Dir ruhig weiter deine persönliche Rechtsauffassung zusammenfabulieren.
- Carsten
|
|
|
| Re: Preise aufschreiben [message #293430 ] |
Do, 29 Juni 2006 04:39 |
|
C.P Kurz wrote:
> e-a-jungblut [at] t-online.de schrieb:
>
>> Was ist Willkühr? Wenn du meinst es gäbe Gerichtsurteile die ein
>> Hausverbot aufheben, dann nenn doch mal Aktenzeichen!
>
> Lies das, was ich in den anderen Postings dazu geschrieben habe. Im
> konkreten Fall hat der Filialleiter eben KEINE Zutrittbeschränkungen
> irgendwelcher Art am Eingang hängen, und daher darf er die eben auch
> nicht willkürlich verhängen. Hätte er die Zugangsbeschränkung am
> Eingang angekündigt, WÄRE das Hausverbot nicht willkürlich, sowenig
> wie es die Eingangskontrolle z.B. bei Diskotheken ist. Im konkreten
> Fall wäre die Zutrittbeschränkung auch reichlich schwachsinnig zu
> formulieren. 'Schreibsachen sind im Markt in verschlossenen
> Behältnissen zu führen. Das Merken oder Kommunizieren von Preisen
> über den Ausgang des Ladenlokals hinaus ist untersagt. Bei
> Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot verhängt werden.'
Wer sagt dir, das das im konkreten Fall nicht als Hausordnung, AGB o.ä.
am Eingang aushängt? Im Zweifel ist es so. Spätestens mit der mündlichen
Bekanntgabe durch den GF ist es konkretisiert.
> >Wenn der GF sagt mein Geschäfft dürfen nur Leute im Alter von 23
> und von 42 >Jahren betreten und er hängt das an den Eingang, dann
> ist jeder mit einem >anderen Alter da unerwünscht.
>
> Ach schau an, wo kommt denn plötzlich angesichts der Allmacht des GFs
> die Notwendigkeit eines Hinweisschildes her? Ich dachte der darf
> jederzeit jeden rausschmeissen, dessen Nase ihm nicht passt?
Darf er auch, wer sagt denn, das der Zettel grösser als Din A5 und die
Schrift grösser als PT6 sein muss. LOL Wusste ich's doch, das du auf
sowas anspringst. Okay, ich habe ein zu extremes Beispiel gebracht. Mit
dem Hinweis auf den Aushang wollte ich nur klarmachen, das je abstruser
eine Zugangsbeschränkung ist umso nützlicher ein Aushang im eigenen
Interesse des GF ist. Aber letztendlich würde auch hier eine Kontrolle x
Meter hinter dem Eingang durchgeführt zum berechtigten Rausschmiss
führen. Nur der Aufwand für's Personal wird halt ziemlich gross.
> Wenn man hier schon glaubt, in Rechtsfragen mitdiskutieren zu wollen,
> muss man auch so präzise bleiben wie die entsprechenden Gesetze.
Bin ich......... nicht immer, aber immer öfter....... ;-)
mfg
Ernst-August
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| Re: Preise aufschreiben [message #293431 ] |
Do, 29 Juni 2006 04:46 |
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C.P Kurz wrote:
> e-a-jungblut [at] t-online.de schrieb:
>
>> Und genau das tut doch dieser Geschäftsführer offensichtlich, oder
>> wie sollte er ohne beobachtende Mitarbeiter Leutz mit Notizzetteln
>> aussortieren. Merke, eine Zugangskontrolle muss nicht zwingend an der
>> Eingangstür sondern kann auch im Bereich dahinter stattfinden und
>> Leutz mit Zetteln stören halt (nach Meinung dieses GF und das reicht
>> völlig aus, das muss nicht objektiv vorliegen, es reicht die
>> subjektive Meinung des GF) und damit ist alles formal i.O.
>
> Du kannst Dir ruhig weiter deine persönliche Rechtsauffassung
> zusammenfabulieren.
Nö, ist schon klar, das du persönlich wirst wenn man dir klarmacht das
es auch andere Sichtweisen gibt die genauso durch Urteile gestützt
werden.
Aber mach dir nix draus. Leg dich wieder hin.
Charmantes Nächtle noch
Ernst-August
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| Re: Preise aufschreiben [message #293435 ] |
Do, 29 Juni 2006 08:01 |
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"Andreas M. Kirchwitz" <amk [at] spamfence.net> schrieb:
>Auf entsprechenden Gerichtsurteilen, beispielsweise BGHZ 124, 39
>("Taschenkontroll-Entscheidung")
Hätt' ich erstmal so nicht vermutet.
Im beschriebenen Fall wird der Inhaber sicherlich damit argumentieren
dass das Aufschreiben sehr wohl den Betriebsablauf stört - und schon
wird wieder prozessiert.
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| Re: Preise aufschreiben [message #293437 ] |
Do, 29 Juni 2006 08:19 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Preise aufschreiben [message #293455 ] |
Do, 29 Juni 2006 10:49 |
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Hai,
Christoph Weber schrieb:
>>Wegen meiner kann der das ja machen, hab ich kein Prob. mit, dann geht
>>man halt woanders hin.
>>Habt ihr auch schon mal sowas erlebt? Und warum macht man sowas? Ich
>>kann mir keinen Grund vorstellen, warum jemand verhindern sollte, dass
>>ich mir Preise oder sonstwas in einem Laden aufschreibe.
>
> ..
>
> Ich kann mir als Grund vorstellen, dass man dann objektiv Preise
> vergleichen könnte mit anderen Läden und sich nicht an der grellen
> Werbung orientieren muss. Finde ich unseriös, da ginge ich auch ohne
> Hausverbot nicht mehr hin.
das mit dem Vergleichen von Preisen habe ich mir auch schon gedacht.
Allerdings kann ich mir auch ein paar Preise merken und kann auch
an einem grelle Rabattschild mal vorbeischauen (hoffe ich zumindest).
Das wir da nicht mehr hingehen ist natuerlich klar. Immerhin gibts
genuegend andere Laeden. So klein ist Osnabrueck ja nicht. Ausserdem
stellt sich die Frage, wie man bei dem Geschaeft dran ist, falls mal nen
Garantiefall oder aehnliches eintritt.
Viele Gruesse
Ralf
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| Re: Preise aufschreiben [message #293463 ] |
Do, 29 Juni 2006 12:31 |
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Ralf Kunze schrieb:
>
> Hallo zusammen,
>
> ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig.
>
> Hier in Osnabrueck gibt es einen Laden "Die grosse Eins" (vllt. kennt
> den ja jemand). Die Verkaufen Elektrosachen (Hifi, Kueche, usw) zu
> (angeblich) kleinen Preisen.
Du meinst jenen? http://www.diegrosseeins.de/
Vergiss ihn einfach wieder. Rüdes Personal, schlechter Service und keine
Schnäppchen.
Ich sehe grade, dass das Impressum von diesem netten Laden abmahnbar
ist. Hat mal eben jemand die Adresse eines Abhmahvereins, einer
Wettbewerbszentrals o. ä. zu Hand? ;-)
Bye
Sven
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| Re: Preise aufschreiben [message #293472 ] |
Do, 29 Juni 2006 15:22 |
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Christian Koch schrieb:
> Hätt' ich erstmal so nicht vermutet.
> Im beschriebenen Fall wird der Inhaber sicherlich damit argumentieren
> dass das Aufschreiben sehr wohl den Betriebsablauf stört - und schon
> wird wieder prozessiert.
Wie das in der Praxis abläuft ist ne ganze andere Frage, die auch davon
abhängt, in welcher Form die Diskussion vor Ort geführt wird.
Ein Filialleiter, der trotz vorgehaltenem Zettel mit draufstehenden Maßen statt
Preisen weiter rigoros seine Preisspionage-Theorie vertritt, muss halt auch nen
sehr schlechten Tag haben.
Es gibt auch genug Hausverbote, die in der Praxis schlicht einmalige
Rausschmisse sind, weil der Laden gar keine Logistik entwickelt hat, um ein
dauerndes Hausverbot umsetzen zu können. Wer soll sich die Gesichter schon alle
merken.
Berufsquerulanten haben da natürlich deutlich schlechtere Karten, weil sie
besser in Erinnerung bleiben.
Entscheidend ist letztlich, dass ein GF bei Nichtbeachtung eines Hausverbotes
auf Hausfriedensbruch klagen muss, um das Hausverbot effektiv umzusetzen. Und
spätestens dann muss er nunmal die Rechtmäßigkeit des Hausverbotes belegen.
Dabei reicht es nicht, dass ihn die Nase des Kunden gestört hat. Ein Richter
ist schon in der Lage zu beurteilen, was den Betriebsablauf objektiv stören
kann. Ein lediglich unbequemer Kunde reicht dafür nicht aus, sonst wäre
jegliche Gesetzgebung in dem Bereich komplett sinnlos, weil wiederrum der
Willkür der GF unterworfen.
- Carsten
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| Re: Preise aufschreiben [message #293474 ] |
Do, 29 Juni 2006 15:29 |
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Ralf Kunze schrieb:
> Das wir da nicht mehr hingehen ist natuerlich klar. Immerhin gibts
> genuegend andere Laeden. So klein ist Osnabrueck ja nicht. Ausserdem
> stellt sich die Frage, wie man bei dem Geschaeft dran ist, falls mal nen
> Garantiefall oder aehnliches eintritt.
Ein Hausverbot beschneidet nicht deine Gewährleistungsrechte.
- Carsten
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| Re: Preise aufschreiben [message #293484 ] |
Do, 29 Juni 2006 17:53 |
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Sven Bötcher schrieb:
> Du meinst jenen? http://www.diegrosseeins.de/
> Vergiss ihn einfach wieder. Rüdes Personal,
Wer zu zu Tiefstpreisen verkaufen will, spart i.d.R. am Personal. Die
wenigen Angestellten in solchen Geschäften sind entsprechend gestresst;
das schlägt sich auch im Umgang mit der Kundschaft nieder.
> schlechter Service
s.o.
> und keine Schnäppchen.
Ursprünglich (kennt noch jemand "Nix Wie Hin" aus den 80ern?) handelten
solche Shops mit Restposten. Davon gibt es längst nicht mehr genug, um
die überall wie Pilze aus dem Boden schießenden "Schnäppchenmärkte" zu
beliefern. Also wird dort fast nur noch Ware angeboten, die gezielt für
den Verkauf zu Niedrigstpreisen hergestellt wurde - unter entsprechendem
Kostendruck und mit der daraus resultierenden Qualität (das gab's ja
früher schon beim Schlussverkauf, für den immer öfter gezielt
Billigramsch auf Lager gelegt wurde, statt Bestandsware runterzusetzen.)
Matthias
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| Re: Preise aufschreiben [message #293487 ] |
Do, 29 Juni 2006 18:36 |
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C.P Kurz wrote:
> Christian Koch schrieb:
>
>> Hätt' ich erstmal so nicht vermutet.
>> Im beschriebenen Fall wird der Inhaber sicherlich damit argumentieren
>> dass das Aufschreiben sehr wohl den Betriebsablauf stört - und schon
>> wird wieder prozessiert.
>
> Wie das in der Praxis abläuft ist ne ganze andere Frage, die auch
> davon abhängt, in welcher Form die Diskussion vor Ort geführt wird.
>
> Ein Filialleiter, der trotz vorgehaltenem Zettel mit draufstehenden
> Maßen statt Preisen weiter rigoros seine Preisspionage-Theorie
> vertritt, muss halt auch nen sehr schlechten Tag haben.
>
> Es gibt auch genug Hausverbote, die in der Praxis schlicht einmalige
> Rausschmisse sind, weil der Laden gar keine Logistik entwickelt hat,
> um ein dauerndes Hausverbot umsetzen zu können. Wer soll sich die
> Gesichter schon alle merken.
>
> Berufsquerulanten haben da natürlich deutlich schlechtere Karten,
> weil sie besser in Erinnerung bleiben.
>
> Entscheidend ist letztlich, dass ein GF bei Nichtbeachtung eines
> Hausverbotes auf Hausfriedensbruch klagen muss, um das Hausverbot
> effektiv umzusetzen. Und spätestens dann muss er nunmal die
> Rechtmäßigkeit des Hausverbotes belegen. Dabei reicht es nicht, dass
> ihn die Nase des Kunden gestört hat. Ein Richter ist schon in der
> Lage zu beurteilen, was den Betriebsablauf objektiv stören kann. Ein
> lediglich unbequemer Kunde reicht dafür nicht aus, sonst wäre
> jegliche Gesetzgebung in dem Bereich komplett sinnlos, weil wiederrum
> der Willkür der GF unterworfen.
Das erzähl mal Gerrit Brodmann......... ROTFL
mfg
Ernst-August
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| Re: Preise aufschreiben [message #293492 ] |
Do, 29 Juni 2006 20:21 |
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<e-a-jungblut [at] t-online.de> <e-a-jungblut [at] t-online.de> wrote:
>> Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874). Wolle sich
>> der Geschäftsinhaber eine individuelle Zugangskontrolle vorbehalten,
>> müsse er im Eingangsbereich deutlich -z. B. durch den Einsatz eines
>> Türstehers- darauf hinweisen (Christensen a.a.O.). -----
> Und genau das tut doch dieser Geschäftsführer offensichtlich, oder wie
> sollte er ohne beobachtende Mitarbeiter Leutz mit Notizzetteln
> aussortieren.
Heimlich spionierende Mitarbeiter würde ich nicht als einen
"deutlichen" Hinweis im "Eingangsbereich" bezeichnen.
> Merke, eine Zugangskontrolle muss nicht zwingend an der
> Eingangstür sondern kann auch im Bereich dahinter stattfinden und Leutz
> mit Zetteln stören halt
Es gibt sicherlich verschiedene Arten, etwas auf einem Zettel zu
notieren, aber dies ist ein normaler Vorgang in vielen Läden, der
im allgemeinen schwerlich als außergewöhnliche Beeinträchtung
gesehen werden kann.
> (nach Meinung dieses GF und das reicht völlig
> aus, das muss nicht objektiv vorliegen, es reicht die subjektive Meinung
> des GF) und damit ist alles formal i.O.
Nein, dies ist nach aktueller Rechtslage nicht immer ausreichend,
um ein wirksames Hausverbot zu verhängen. Im Zweifelsfall klärt
das natürlich ein Gericht, aber aufgrund früherer Urteile in
solchen Fällen sollte sich derjenige, der ein Hausverbot verhängt
und durchzusetzen beabsichtigt, lieber etwas genauer überlegen,
ob der Grund gut genug ist, daß er am Ende auch einen Richter
überzeugt.
Mir ist so was wie hier beschrieben zwar noch nicht passiert,
aber sollte dies mal der Fall sein, würde ich bestimmt nicht
vor Gericht ziehen (warum sollte ich in so einem Laden mein
schönes Geld ausgeben?), sondern einfach der Presse oder dem
Fernsehen einen Tipp geben. Die freuen sich über solche
Geschichten. ;-)
Gruß, Andreas
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| Re: Preise aufschreiben [message #293494 ] |
Do, 29 Juni 2006 21:28 |
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Guten Tag,
Dieter Bruegmann schrieb:
> Vielleicht auch mal bei der Verbraucherzentrale anfragen, was von
> solchem Vorgehen zu halten ist.
..=2E.und was sollen die dann machen? Kurz lachen?
Das Verhalten des Verk=E4ufers/Ladeninhabers war absolut einwandfrei,
jedenfalls aus juristischer Sicht.
Das der so sein Ger=FCmpel nicht loswird steht woanders.
Gruss, Andreas
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| Re: Preise aufschreiben [message #293502 ] |
Fr, 30 Juni 2006 02:59 |
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Christian Koch schrieb:
> Hätt' ich erstmal so nicht vermutet.
Eigentlich ist das nicht so ungewöhnlich. Der Knackpunkt, auch wenn es sich wie
ein larifari Laienargument anhört, ist der Punkt: 'Vorwurf des
widersprüchlichen Verhaltens'. Das ist aber tatsächlich ein juristischer
Begriff, der verbraucherschutztechnisch aus der gleichen Ecke kommt wie z.B die
hier öfters diskutierte Pflicht, bei Sonderangeboten ausreichend Ware
vorzuhalten, oder dass Warenpreise zutreffend ausgezeichnet werden müssen.
Hausrecht wird vom Gesetz gewährt, aber auch unter gewissen Bedingungen
eingeschränkt, was soll daran merkwürdig sein?
> Im beschriebenen Fall wird der Inhaber sicherlich damit argumentieren
> dass das Aufschreiben sehr wohl den Betriebsablauf stört - und schon
> wird wieder prozessiert.
Dass das Aufschreiben von irgendetwas den Betriebsablauf stört muss aber nun
auch den Richter überzeugen. Dass die anschließende Diskussion über die
Aufschreiberei als angebliche Preisspionage den Betriebsablauf stört, ist in
jedem Fall richtig, aber dann als Folgewirkung nicht relevant. Auch das
Gerichtsverfahren stört den Betriebsablauf, weil der GF vor Gericht erscheinen
muss. Deswegen verdient sich der Richter aber sicher kein Hausverbot...
- Carsten
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| Re: Preise aufschreiben [message #293503 ] |
Fr, 30 Juni 2006 03:10 |
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Andreas_Nett schrieb:
> Das Verhalten des Verkäufers/Ladeninhabers war absolut einwandfrei,
> jedenfalls aus juristischer Sicht.
Durch wessen Stammtischbrille betrachtet?
Ist ja schon reichlich zitiert worden, aber der Deutlichkeit halber 'nur' eine
weitere, in diesem Fall tatsächlich juristische Sicht:
http://www.anwaltsbuero.com/body_hausrecht.html
Der interessante Teil:
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Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, daß der Eigentümer
grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum
gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den
allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, daß er an
jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell
und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis,
solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des
Betriebsablaufes, keinen Anlaß gibt ihn von dieser Befugnis wieder
auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des
Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an
die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich
auszuüben (Christensen, Tatsachenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS
1996, 873 [874].
----
- Carsten
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