| Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226946] |
Di, 28 Februar 2006 21:39 |
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Hallo,
ich habe heute bei Penny ein Fertiggericht "Seelachs in Senf-Dill-Sauce" von
Jütro gekauft.
Laut Packung sollten 450g Füllgewicht(!) drin sein. Nach der der Zubereitung
waren es inkl. Verpackung (30g)
396g also nur 366g essbarer Anteil. Dann war die Schale auch nur zu einem
Drittel gefüllt (war aber auch so eine Dampfverpackung für Mikrowelle). Nur
empfinde ich die Sache mit dem Gewicht nicht korrekt und es kann mir niemand
sagen, dass da 84g Wasser durch das Super "Dream Steam"-Ventil verdampft
sind. Wie ist das mit den Gewichtsangaben geregelt?
Füllgewicht=Gesamtgewicht oder was?
Als Ergänzung: War ganz lecker, aber satt bin ich nicht geworden!
Jürgen
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226947 ] |
Di, 28 Februar 2006 21:50 |
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Jürgen Seibert schrieb:
> Als Ergänzung: War ganz lecker, aber satt bin ich nicht geworden!
Bei der Menge ohne Sättigungsbeilage auch schwierig.
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226948 ] |
Di, 28 Februar 2006 21:57 |
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>> Als Ergänzung: War ganz lecker, aber satt bin ich nicht geworden!
>
> Bei der Menge ohne Sättigungsbeilage auch schwierig.
Da waren die Bandnudeln aus der Packung schon inklusive!
Fischeinwaage 90g (nicht nachgeprüft).
Jürgen
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226950 ] |
Di, 28 Februar 2006 22:25 |
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Jürgen Seibert wrote:
> Hallo,
>
> ich habe heute bei Penny ein Fertiggericht "Seelachs in Senf-Dill-Sauce" von
> Jütro gekauft.
> Laut Packung sollten 450g Füllgewicht(!) drin sein. Nach der der Zubereitung
> waren es inkl. Verpackung (30g)
> 396g also nur 366g essbarer Anteil. Dann war die Schale auch nur zu einem
> Drittel gefüllt (war aber auch so eine Dampfverpackung für Mikrowelle). Nur
> empfinde ich die Sache mit dem Gewicht nicht korrekt und es kann mir niemand
> sagen, dass da 84g Wasser durch das Super "Dream Steam"-Ventil verdampft
> sind.
Entweder
a) es sind rund 80g Wasser verdampft, oder
b) du hast flasch gewogen, oder
c) Jütro hat flasch gewogen
d) Jütro hat absichtlich zuwenig rein
Ich hab leider keinen Joker mehr und Anbetracht der Tatsache dass es
hiermit zu einem reinen Ratespiel wird, steig ich lieber aus.
Achja, ich schwanke zwischen a und b - konnt mich aber nicht entscheiden.
Gruß, Roland
>
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226951 ] |
Di, 28 Februar 2006 22:37 |
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Aus den Werken von J=FCrgen Seibert:
> Hallo,
>=20
> ich habe heute bei Penny ein Fertiggericht "Seelachs in
> Senf-Dill-Sauce" von J=FCtro gekauft.
> Laut Packung sollten 450g F=FCllgewicht(!) drin sein. Nach der der
> Zubereitung waren es inkl. Verpackung (30g)
> 396g also nur 366g essbarer Anteil. Dann war die Schale auch nur zu
> einem Drittel gef=FCllt (war aber auch so eine Dampfverpackung f=FCr
> Mikrowelle). Nur empfinde ich die Sache mit dem Gewicht nicht korrekt
> und es kann mir niemand sagen, dass da 84g Wasser durch das Super
> "Dream Steam"-Ventil verdampft sind.=20
F=FCll dir mal 84 g Wasser ab, so viel ist das nicht.
Und wie genau geht deine Waage?
Andreas
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226952 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:05 |
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Ok. Da nicht soviel Vertrauen in meine Soehnle-Digitalwaage, Messgenauigkeit
1g zu bestehen scheint, habe ich mal ein paar Dinge nachgewogen:
geschlossene Kaffepackung (Markus, 500g) wiegt 516g
geschlossener Karton mit Paniermehl (Albona, 1000g) wiegt 1038g
geschlossene Spaghettipackung (500g) wiegt 502g
und 300ml Wasser wiegen 303g (ja, ich hab nach Augenmaß den Messbecher
gefüllt)
Die Messergebnisse scheinen mir plausibel und ich will gar nicht kategorisch
ausschließen, dass 84g Wasser verdampft sein können, aber es erscheint mir
ziemlich viel, für eine Garzeit von 8min.und Entweichmöglichkeit durch ein
winziges Ventil. Ich habe neulich den Thread mit den versteckten
Preiserhöhungen durch weniger Inhalt gelesen und komme daher dazu überhaupt
sowas nachzuwiegen.
Wie ist das denn mit dem Füllgewicht=Gesamtgewicht?
Jürgen
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226954 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:12 |
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"Jürgen Seibert" <ich [at] nospamm.zz> schrieb im Newsbeitrag
news:du2cec$qtq$1 [at] ariadne.rz.tu-clausthal.de...
> Als Ergänzung: War ganz lecker, aber satt bin ich nicht geworden!
Probier mal ne andere Sache von Jütro:
http://www.juetro-tiefkuehlkost.de/index.php?option=com_cont ent&task=view&id=90&Itemid=128
Schmeckt gut und macht imho auch satt (naja, fast)
Claudius
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226955 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:19 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226956 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:26 |
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Jürgen,
> Laut Packung sollten 450g Füllgewicht(!) drin sein. Nach der der Zubereitung
> waren es inkl. Verpackung (30g)
> 396g also nur 366g essbarer Anteil.
nach deutschem Recht müßte das Füllgewicht im Durchschnitt von 1000
Packungen bei 450g liegen,- wenn bei der Gewichtsangabe jedoch dieses
komische große, aber kleingeschriebene "e" steht, dann gilt dafür die
EU-Norm,- und die läßt deutlich mehr Differenzen zu,- und es muß nicht
mehr im Mittel stimmen. Deswegen dürfen auch z.B. Zapfsäulen nun
ungenauer zapfen,- und zwar permanent. D.h. die Eichung wird in aller
REgel runtergestellt auf die untere Toleranzgrenze,- und bleibt da so,
d.h. der Kunde kriegt dann regelmäßig weniger (in dem Fall Benzin), als
er zahlt.
Kam kürzlich mal im Fernsehen.
Heinz
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226957 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:30 |
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Jürgen Seibert schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe heute bei Penny ein Fertiggericht "Seelachs in Senf-Dill-Sauce" von
> Jütro gekauft.
> Laut Packung sollten 450g Füllgewicht(!) drin sein. Nach der der Zubereitung
> waren es inkl. Verpackung (30g)
> 396g also nur 366g essbarer Anteil.
Wenn Du sowas schon interessehalber wiegst, solltest Du es vielleicht
"vorwiegen".
"Gewichtsverlust durch Erhitzen" wird sicher auch draufstehen.
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226958 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:38 |
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> Wenn Du sowas schon interessehalber wiegst, solltest Du es vielleicht
> "vorwiegen".
Ich bin ja erst misstrauisch geworden als ich nach dem Erhitzen diese
traurige Winzportion in der Verpackung gesehen habe. Hab das Gericht heute
zum ersten Mal gekauft.
> "Gewichtsverlust durch Erhitzen" wird sicher auch draufstehen.
Steht nicht. Aber das Ansatz von Heinz ist sehr interessant.
Ich stell mich morgen in den Penny und wiege mal nach (bin Student ;-)!
Jürgen
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226959 ] |
Di, 28 Februar 2006 23:38 |
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Am Tue, 28 Feb 2006 23:26:35 +0100 schrieb Heinz D. Trost:
> Jürgen,
>
>> Laut Packung sollten 450g Füllgewicht(!) drin sein. Nach der der Zubereitung
>> waren es inkl. Verpackung (30g)
>> 396g also nur 366g essbarer Anteil.
>
> nach deutschem Recht müßte das Füllgewicht im Durchschnitt von 1000
> Packungen bei 450g liegen,- wenn bei der Gewichtsangabe jedoch dieses
> komische große, aber kleingeschriebene "e" steht, dann gilt dafür die
> EU-Norm,- und die läßt deutlich mehr Differenzen zu,- und es muß nicht
Das war mir nicht bekannt. Hast Du da eine Quelle? Und bitte schmeisst mich
jetzt nicht mit irgendwelchen EU-Richtlinien voll.
> mehr im Mittel stimmen. Deswegen dürfen auch z.B. Zapfsäulen nun
> ungenauer zapfen,- und zwar permanent. D.h. die Eichung wird in aller
> REgel runtergestellt auf die untere Toleranzgrenze,- und bleibt da so,
> d.h. der Kunde kriegt dann regelmäßig weniger (in dem Fall Benzin), als
> er zahlt.
> Kam kürzlich mal im Fernsehen.
Das mit den Tankstellen hab ich auch gelesen, allerdings nur, das das
geplant ist. In anderen Ländern ist diese Richtlinie (oder was für ein
EU-Werk auch immer) schon umgesetzt, in D kommt es demnächst. Die
Mineralölfirmen beteuern aber das nicht ausnutzen zu wollen ;-)
Chris
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226962 ] |
Mi, 01 März 2006 00:53 |
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Aus den Werken von Christian Schmidt:
> Das mit den Tankstellen hab ich auch gelesen, allerdings nur, das das
> geplant ist. In anderen L=E4ndern ist diese Richtlinie (oder was f=FCr =
ein
> EU-Werk auch immer) schon umgesetzt, in D kommt es demn=E4chst. Die
> Mineral=F6lfirmen beteuern aber das nicht ausnutzen zu wollen ;-)
Die w=E4ren ja auch sch=F6n bl=F6d, wenn sie was anderes beteuern* =
w=FCrden.
Andreas
* Da steckt das Wort "teuer" schon drin ;-)
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226963 ] |
Mi, 01 März 2006 02:09 |
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Jürgen Seibert <ich [at] nospamm.zz> wrote:
> Wie ist das mit den Gewichtsangaben geregelt?
> Füllgewicht=Gesamtgewicht oder was?
Ich werfe mal "Gewichtsverlust durch Erhitzen" in den Raum.
Ist bei Fertiggerichten vollkommen normal (bei richtig gekochtem auch,
aber da gibt es keine Gesamtgewichtsangabe.. ;) ).
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226979 ] |
Mi, 01 März 2006 13:37 |
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Post removed (X-No-Archive: yes)
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226982 ] |
Mi, 01 März 2006 15:13 |
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J=FCrgen Seibert schrieb:
> sind. Wie ist das mit den Gewichtsangaben geregelt?
> F=FCllgewicht=3DGesamtgewicht oder was?
> Als Erg=E4nzung: War ganz lecker, aber satt bin ich nicht geworden!
Kein Wunder. Zu den *Personenangaben* der Fertiggerichte kann ich nur
soviel sagen, dass man die meistens getrost durch 3 teilen kann, dann
kommt's hin mit dem Sattwerden ;-)
Gru=DF Dirk.
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226986 ] |
Mi, 01 März 2006 16:34 |
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Konrad Wilhelm <konrad_wilhelm [at] web.de> wrote:
> Es bedeutet aber nicht,
> dass ich nachher im Pott weniger als 400 g habe, wenn ich die Suppe ne
> Viertelstunde aufgekocht habe.
Doch genau das bedeutet es (nicht unbedingt mit deinen angegeben
Werten).
Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #226987 ] |
Mi, 01 März 2006 16:38 |
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Volker Darkon Riehl wrote:
> Konrad Wilhelm <konrad_wilhelm [at] web.de> wrote:
>
>
>>Es bedeutet aber nicht,
>>dass ich nachher im Pott weniger als 400 g habe, wenn ich die Suppe ne
>>Viertelstunde aufgekocht habe.
>
>
> Doch genau das bedeutet es (nicht unbedingt mit deinen angegeben
> Werten).
>
>
> Volker aka darkon
Nope, das passiert zwar auch - aber was die Bedeutung angeht seh ich das
genauso wie Konrad.
Gruß, Roland
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| Re: Gewichtsangabe bei Fertiggericht [message #232879 ] |
Do, 02 März 2006 23:50 |
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Hallo Jürgen!
> Wie ist das mit den Gewichtsangaben geregelt?
Mit der "Verordnung über Fertigpackungen". Siehe:
http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/
> Füllgewicht=Gesamtgewicht oder was?
Füllgewicht ist Füllgewicht, also ohne die Verpackung.
Die durchschnittlich erlaubte Minustoleranz bei Fertigpackungen zwischen
300 bis 500 Gramm beträgt 3%. Und höchstens 2 von 100 Packungen dürfen
sogar eine doppelte Minustoleranz von bis zu 6% aufweisen.
Eine Packung mit 450 Gramm Füllgewicht muß also im allgemeinen
mindestens 441 Gramm enthalten und im schlechtesten Fall 432 Gramm, wenn
sie das Herstellerwerk verläßt.
Allerdings gilt als Zeitpunkt für die Füllmengenanforderung der
Zeitpunkt, zu dem die Ware "erstmals" vom Hersteller in den Verkehr
gebracht wird. Also wenn die Ware vom Hersteller zum Großhändler
geliefert wird.
Wasser kann durch eine Kunststofffolie verdunsten. Ich kenne die genaue
Konfektionierung Deiner Fertigpackung nicht, aber wenn das ein mit Folie
zugeschweißter Kunststoffträger ist, bei dem die Folie zum Servieren
abgezogen wird, dann können da bei monatelanger Langerung schon einige
Gramm Wasser durch die Folie wegdunsten. Das ist der
Fertigverpackungsverordnung dann allerdings egal.
Und was die Packung bei der Zubereitung noch an Gewicht verliert, ist
sowieso Dein Privatvergnügen. Insgesamt scheint mir das auch sehr knapp
bemessen zu sein, aber Du hättest die Packung wirklich mal lieber vor
der Zubereitung gewogen, dann wäre die Fehlerquelle Dampfventil schon
mal weggefallen.
Und daß die Genauigkeit einer Waage nicht mit deren Auflösung
verwechselt werden darf ist Dir auch klar? Beispiel:
Wiegebereich der Waage: bis 5 kg
Auflösung der Waage: 2 Gramm
Genauigkeit: 1% vom Endwert
In dem Fall würde eine Waage beim Wiegen zwar in 2-Gramm-Schritten
anzeigen, aber sie könnte innerhalb des Wiegebereichs bis zu 50 Gramm
falsch gehen (50 Gramm = 1% von 5 kg).
Jürgen
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